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BA Arbeit

Die Bachelorarbeit kann in der Sprachwissenschaft oder in der Literaturwissenschaft geschrieben werden. Sie ist Teil des Abschlussmoduls, das zusätzlich noch das BA-Kolloquium umfasst.

Die Wahl für den Fachbereich (Sprach- oder Literaturwissenschaft) fällt bereits mit der Wahl zwischen den Modulen WP 13 und WP 14:

  • Wenn Sie sich für das Modul WP 13 (Profilmodul Sprachwissenschaft) entschieden haben, dann müssen Sie die BA Arbeit in der Sprachwissenschaft schreiben und das sprachwissenschaftliche Kolloquium besuchen (= Abschlussmodul WP 28)
  • Wenn Sie sich für das Modul WP 14 (Profilmodul Literaturwissenschaft) entschieden haben, dann müssen Sie die BA Arbeit in der Literaturwissenschaft schreiben und das literaturwissenschaftliche Kolloquium besuchen (= Abschlussmodul WP 29)

Die wichtigsten Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.

Ausführliche Informationen zur BA-Arbeit und die aktuellen Termine finden Sie auf der Website des PAGS.


Wann im Studium muss ich die BA-Arbeit schreiben?

Wer kommt als Betreuer*in/Prüfer*in für die BA-Arbeit in Frage?

Wie bekomme ich das Thema für meine BA-Arbeit?

Wann und wie melde ich mich zur BA-Arbeit an? Wie für das BA-Kolloquium?

Was sind Voraussetzungen für die Anmeldung zur BA-Arbeit und zum BA-Kolloquium?

Wie lange habe ich für die BA-Arbeit Zeit? Wann muss ich abgeben?

Wie lang ist die BA-Arbeit?

Wie funktioniert die Abgabe? Was muss ich wann wo abgeben?

Was passiert, wenn ich die BA-Arbeit nicht bestehe?

Was kann ich tun, wenn ich während des Bearbeitungszeitraums krank bin (oder aus anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht arbeiten kann)?

Kann ich mich von der BA-Arbeit wieder abmelden?

Wann im Studium muss ich die BA-Arbeit schreiben?

  • laut PStO für die BA-Arbeit vorgesehenes Semester: 6. Fachsemester
  • Semester in dem die BA-Arbeit spätestens angemeldet werden muss: 7. Fachsemester

Wer kommt als Betreuer*in/Prüfer*in für die BA-Arbeit in Frage?

  • in der Sprachwissenschaft:
Frau Dr. Jenny Arendholz
Frau Dr. Renate Bauer
Frau Dr. Christine Elsweiler
Herr Dr. Wolfgang Falkner
Frau Dr. Mariia Flaksman
Frau Dr. Franziska Günther
Frau Prof. Dr. Stephanie Hackert
Frau Dr. Susanne Handl
Frau Dr. Elisabeth Huber
Frau Prof. Dr. Saskia Kersten
Frau Dr. Ulrike Krischke
Frau Prof. Dr. Ursula Lenker (Hinweise zu Abschlussarbeiten bei Frau Prof. Lenker)
Herr Prof. Dr. Hans-Jörg Schmid
Herr Dr. des. Quirin Würschinger
  • in der Literaturwissenschaft:

Herr Prof. Dr. Ingo Berensmeyer
Frau Dr. Bettina Boecker
Herr Prof. Dr. Tobias Döring
Frau Dr. Lara Ehrenfried
Frau Dr. Lianna Mark
Herr Prof. Dr. Helge Nowak
Frau Prof. Dr. Claudia Olk
Herr apl. Prof. Dr. Enno Ruge
Frau Dr. Claudia Schattmann-Kuntschner

Bitte setzen Sie sich auf jeden Fall frühzeitig mit Ihrem/r (Wunsch-)Prüfer*in in Verbindung, um abzuklären ob er/sie Sie tatsächlich betreuen kann/möchte und was mögliche Themenbereiche wären, in denen er/sie Bachelorarbeiten betreut.

Wann und wie bekomme ich das Thema für meine BA-Arbeit?

  • das (genaue) Thema wird durch den/die Betreuer*in/Prüfer*in gestellt
  • Sie können im Vorfeld der Anmeldung Themenwünsche äußern bzw. sind in der Regel auch dazu aufgefordert; suchen Sie also frühzeitig das Gespräch mit Ihrem/r Betreuer*in

Wann und wie melde ich mich zur BA-Arbeit an? Wie für das BA-Kolloquium?

  • für die BA-Arbeit und das BA-Kolloquium muss man sich separat anmelden
  • die Anmeldung für das BA-Kolloquium erfolgt wie üblich über LSF (im 1. Belegzeitraum)
  • für die BA-Arbeit meldet man sich mit diesem Anmeldeformular in der Anmeldewoche an; der Ablauf ist dabei wie folgt:
  1. Füllen Sie den oberen Teil des Formulars aus und unterschreiben Sie unter "Unterschrift des/der Studierenden"
  2. Reichen Sie das Formular an Ihre/n Prüfer*in weiter (entweder persönlich in einer Sprechstunde oder per Mail (dann bitte trotzdem mit handschriftlicher Unterschrift)), damit er/sie das Thema eintragen und das Formular unterschreiben kann
  3. Bitten Sie Ihre/n Prüfer*in, das Formular noch in der Anmeldewoche (spätestens Freitag, 12 Uhr) an Frau Dr. Günther (Studiengangskoordination) weiterzugeben (idealerweise in digitaler Form per Mail an franziska.guenther@anglistik.uni-muenchen.de.

Wie lange habe ich für die BA-Arbeit Zeit? Wann muss ich abgeben?

  • die Bearbeitungszeit beträgt 13 Wochen
  • der genaue Abgabetermin wird auf der Seite des PAGS bekanntgegeben; dieser gilt unabhängig davon, an welchem Tag in der Anmeldewoche Sie und Ihr/e Betreuer*in das Formular ausgefüllt und weitergegeben haben.

Was sind Voraussetzungen für die Anmeldung zur BA-Arbeit und zum BA-Kolloquium?

  • bei Anmeldung zum Abschlussmodul in der Sprachwissenschaft: ein bestandenes Modul WP 1 oder WP 2
  • bei Anmeldung zum Abschlussmodul in der Literaturwissenschaft: ein bestandenes Modul WP 5 oder WP

Wie lang ist die BA-Arbeit?

  • der Umfang der Arbeit sind 10.500 - max. 13.500 Wörter

Wie funktioniert die Abgabe? Was muss ich wann wo abgeben?

  • die Arbeit wird gebunden in zwei Exemplaren (mit Titelblatt und Plagiatserklärung) im PAGS abgegeben (in der Regel persönlich; Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des PAGS über die aktuell geltenden Regelungen)
  • häufig wünschen die Betreuer*innen zusätzlich die Abgabe einer digitalen Version per E-Mail; bitte halten Sie hier Rücksprache mit Ihrem/r Betreuer*in

Was passiert, wenn ich die BA-Arbeit nicht bestehe?

  • die BA-Arbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden
  • diese Wiederholung muss im unmittelbar folgenden Semester (also zum nächstmöglichen Prüfungstermin) erfolgen
Es ist sinnvoll, sich sicherheitshalber zunächst für das Folgesemester an der LMU rückzumelden, für den Fall, dass man nicht besteht und wiederholen muss.
Bei Bestehen kann mann sich bis 30.09. (SoSe) oder 31.03. (WiSe) sich mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters dann immer noch exmatrikulierten und erhält dann auch sein Geld zurück (sofern man die LMU Card zurückschickt).

Was kann ich tun, wenn ich während des Bearbeitungszeitraums krank bin (oder aus anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht arbeiten kann)?

  • konktieren Sie in solchen Fällen immer so frühzeitig wie möglich das PAGS (Frau Jäckle)
  • wenn der Zeitraum der Erkrankung (oder anderweitigen Verhinderung) weniger als die Hälfte der Bearbeitungszeit beträgt, dann können Sie unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest, das den Anforderungen des PAGS entspricht) im PAGS eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen
  • wenn der Zeitraum der Erkrankung (oder anderweitigen Verhinderung) mehr als die Hälfte der Bearbeitungszeit beträgt, dann können Sie unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest, das den Anforderungen des PAGS entspricht) im PAGS von der Anmeldung zurücktreten

Kann ich mich von der BA-Arbeit wieder abmelden?

  • eine Abmeldung von der BA-Arbeit ohne triftigen Grund (Krankheit, etc.; siehe oben) ist nicht möglich

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