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Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)

Bei der Immatrikulation an der LMU für das Fach Englisch/Anglistik (nicht nur Erstimmatrikulation!) muss in den meisten Studiengängen (siehe unten Punkt 3.) ein positiver Bescheid über ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) vorgelegt werden.

Die Antragsfrist für die Anmeldung zum EFV zum Sommersemester 2024 endet am 15. Januar 2024. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist - das heißt, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Für das Wintersemester 2024/25 endet die Antragsfrist am 15. Juli 2024.

Wenn Sie an einer anderen Universität bereits ein oder mehrere Semester Englisch/Anglistik studiert haben, ist grundsätzlich auch die Teilnahme an der Eignungsfeststellung nötig. Beachten Sie bitte dazu unsere Informationen für StudienortwechslerInnen.

Aktuelle Informationen zum EFV zum Sommersemester 2024

Das Verfahren zum Sommersemester 2024 findet voraussichtlich wie unten beschrieben regulär statt. Sollten sich aus unvorhergesehenen Gründen Änderungen ergeben, so erfahren Sie es frühestmöglich hier. Behalten Sie diese Seite daher bitte im Auge, vor allem in den Wochen vor der Antragsfrist und vor dem Sprachtest. Außerdem werden wir voraussichtlich um die Bewerbungsfrist herum und/oder danach direkt per E-Mail über weitere Details zum Verfahren bzw. zum Sprachtest informieren. Stellen Sie also bitte unbedingt sicher, dass die E-Mail-Adresse, die Sie bei der EFV-Anmeldung angeben, zu dieser Zeit funktioniert und für Sie zugänglich und der Maileingang nicht voll ist.

Den Eignungsbescheid als (im positiven Fall) Ergebnis des Verfahrens werden Sie auf jeden Fall rechtzeitig für die Immatrikulation an der LMU bekommen. Beachten Sie bitte, dass die Onlineimmatrikulation oder -bewerbung an der LMU nicht identisch mit der eigentlichen (späteren, postalischen) Immatrikulation oder Einschreibung ist, bei der der positive EFV-Bescheid erst vorgelegt werden muss. Das wird mitunter verwechselt. Über alle Fragen rund um die LMU-Immatrikulation informieren Sie sich bitte auf den zentralen LMU-Seiten.

Lesen Sie jetzt bitte auch alle folgenden Informationen gründlich durch.

1. Verfahren

Das Eignungsfeststellungsverfahren berücksichtigt die Durchschnittsnote im Abitur und das Ergebnis eines schriftlichen Sprachtests.

Der Test hat eine Dauer von 25 Minuten. Er besteht aus mehreren kurzen englischen Texten, in denen jeweils die zweite Hälfte von Wörtern fehlt und von der Testperson rekonstruiert werden muss. Sie finden hier zwei Demo-Versionen:

  • Diese Demo-Version zeigt Ihnen die Funktionsweise des sogenannten C-Tests anhand einer relativ kurzen Textpassage;
  • hier (PDF, 123 KB) bekommen Sie Beispiele im gleichen Umfang wie bei unserem 'echten' Test, also vier Texte mit je 25 Lücken. Diese Datei enthält weitere wichtige Informationen zum Testformat. Wir empfehlen sehr, die Datei mit den Lösungen (PDF, 103 KB) erst dann herunterzuladen, wenn Sie diese Angabe gründlich bearbeitet haben.

Ersatzleistungen für den schriftlichen Leistungstest (z. B. andere Sprachtests, die Sie absolviert haben) werden nicht anerkannt.

Zum Sommersemester 2024 findet der Sprachtest am Dienstag, 20. Februar 2024 statt. Die Uhrzeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

Anfangsbuchstaben A bis K: 8:30 Uhr

Anfangsbuchstaben L bis Z: 12:45 Uhr

Kommen Sie bitte zu diesen Zeiten ins Foyer Erdgeschoss (bei der Pforte) im Vordergebäude Schellingstraße 3. Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie da sind, registrieren wir Sie und teilen Sie für eine genaue Testzeit ein. Der eigentliche Sprachtest dauert jeweils nur 25 Minuten, aber aufgrund der Platzkapazitäten in unserem Medienlabor wird der Test jeweils in kleineren Gruppen durchgeführt, so dass sich zwischen der Registrierung und dem eigentlichen Test meist Wartezeiten ergeben werden. Halten Sie sich also zur Sicherheit jeweils den ganzen Vormittag bis ca. 12:30 bzw. den Nachmittag bis ca. 16:45 frei.

Voraussichtliche Termine für den Sprachtest zum WiSem 2024/25: Dienstag, 23. und Mittwoch, 24. Juli 2024.

Bewertung:

Die Punktzahl im C-Test wird nach folgender Skala in eine Note umgerechnet:
• 89-100 Punkte: Note 1 = sehr gut;
• 77-88 Punkte: Note 2 = gut;
• 71-76 Punkte: Note 3 = befriedigend;
• 65-70 Punkte: Note 4 = ausreichend;
• 45-64 Punkte: Note 5 = mangelhaft;
• 0-44 Punkte: Note 6 = ungenügend.

Aus der Summe der mit dem Faktor 4 multiplizierten Note des Sprachtests und der mit dem Faktor 6 multiplizierten Durchschnittsnote des Abiturs (nicht der Englischnote im Abitur) wird ein Punktwert gebildet. Geeignet ist, wer einen Punktwert von 30,0 oder niedriger erreicht. Wer also z. B. mit einem Abiturdurchschnitt von 3,0 im Sprachtest die Note 3 erreicht, hat das Verfahren (knapp) bestanden.

Wer zum festgesetzten Termin nicht erscheint, gilt als nicht geeignet.

Wird bis zu Ihrem Prüfungstermin (nicht nachträglich) schriftlich geltend und glaubhaft gemacht, dass Sie aus nicht von Ihnen selbst zu vertretenden Gründen am Testtermin verhindert sind (z. B. bei Erkrankung - dann ist ein ärztliches Attest für den Prüfungstermin erfoderlich), erfolgt die Zulassung zu einem Ersatztermin (siehe dazu auch die häufig gestellten Fragen unter Punkt 5. weiter unten).

Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt, den Sie per Post spätestens zwei bis drei Wochen nach dem Testtermin erhalten. Wir bitten Sie, in dieser Zeit von Rückfragen per E-Mail oder Telefon abzusehen; solche Anfragen können wir aus verfahrensbedingten Gründen generell nicht beantworten. Sie bekommen Ihr Ergebnis rechtzeitig für die Immatrikulation an der LMU (nicht zu verwechseln mit der Onlineimmatrikulation, siehe oben).

Wer das Eignungsfeststellungsverfahren für Englisch/Anglistik an der LMU einmal bestanden hat, sich aber erst in einem späteren Semester als dem im Bescheid angegebenen immatrikulieren will, braucht das EFV nicht noch einmal zu durchlaufen und den Sprachtest nicht nochmal abzulegen. Bescheide aus dem Vorjahr gelten generell noch, z. B. ein Bescheid aus 2023 (egal welches Ausstellungsdatum, SoSem 23 oder WS 23/24) kann bei der LMU auch für eine Einschreibung im Kalenderjahr 2024 (also zum SoSem 24 oder WiSem 24/25) vorgelegt werden. Falls Ihr Eignungsbescheid aber beim Immatrikulationstermin älter als aus dem zurückliegenden Kalenderjahr ist, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Einschreibung bei uns: Schicken Sie uns einfach einen ausreichend frankierten, an Sie adressierten Rückumschlag (also mit Ihrer Postanschrift vorne drauf, in der rechten Hälfte des Briefkuverts unter der Briefmarke) an die unter 2. genannte Anschrift mit dem Vermerk "bitte aktualisierten EFV-Bescheid", dann schicken wir Ihnen einen aktualisierten Bescheid.

Wiederholung:

Wer das Eignungsfeststellungsverfahren nicht erfolgreich durchlaufen hat, kann sich nur einmal zum nächstmöglichen Termin erneut zum Eignungsfeststellungsverfahren anmelden, wobei sich "nächstmöglich" darauf bezieht, wann das nächste Mal eine Neueinschreibung in den angestrebten Studiengang an der LMU möglich ist (also Bachelor Hauptfach Anglistik und Lehramt Gymnasium mit Unterrichtsfach Englisch jedes Semester, alle anderen Studiengänge jeweils zum Wintersemester). Eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen. Zur Wiederholung ist ein erneuter vollständiger und fristgerechter Antrag erforderlich.

Nachteilsausgleich:

Wenn Sie wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Prüfungen nicht in der vorgesehenen Zeit oder in der vorgesehenen Form ablegen können, nehmen Sie bitte bis spätestens zwei Wochen vor dem Testtermin Kontakt mit uns auf.

2. Antrag

Die Anträge auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren sind für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli und für das jeweils folgende Sommersemester bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist - das heißt, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden) an das

Department für Anglistik und Amerikanistik
Institut für Englische Philologie, EFV
Ludwig-Maximilians-Universität
Schellingstr. 3
80799 München

zu stellen. Achten Sie bitte auf ausreichendes Porto, das vom Gewicht und der Größe Ihres Briefes abhängig ist (vgl. Internetseiten der Deutschen Post). Schicken Sie Ihren Antrag keinesfalls per Einschreiben. Sie helfen uns, wenn Sie Ihren Antrag so frühzeitig wie möglich schicken, gerne ab sofort.

Der Antrag besteht aus:

  • einem formlosen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren (unter Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums, Ihrer Postanschrift sowie Telefonnummer und Mailadresse; Sie können dazu ein Formular (PDF, 67 KB) herunterladen und verwenden, aber ein selbst verfasster Brief mit diesen Informationen ist ebenso gültig)
    und
  • dem Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife in beglaubigter Kopie, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung. (Kopie der Beglaubigung genügt nicht! Wenn Sie unsicher sind, was genau eine gültige Beglaubigung ist, geben Sie das Wort bitte in eine Suchmaschine ein.) Falls Sie an einer FOS/BOS Ihre Hochschulzugangsberechtigung erst nach der Antragsfrist 15. Juli ausgehändigt bekommen, stellen Sie trotzdem Ihren Antrag rechtzeitig und vermerken Sie auf dem Antragsformular, wann genau Sie das Zeugnis erhalten werden und dass Sie es dann schnellstmöglich bei uns nachreichen (an die gleiche Adresse wie den EFV-Antrag).
  • Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten (Standardbrief: 85 Cent), an Sie selbst adressierten DIN-C6-Rückumschlag bei, damit wir Ihnen das Ergebnis des Verfahrens mitteilen können. Wenn Sie Ihren Antrag aus dem Ausland schicken, nutzen Sie bitte für den Rückumschlag den Online-Frankierservice der Deutschen Post und achten Sie auf ausreichendes Porto für Sendungen ins Ausland.
  • Bitte legen Sie außerdem eine frankierte, an Sie selbst adressierte Postkarte bei, die wir Ihnen als Eingangsbestätigung für Ihren Antrag zurückschicken. (Eine Postkarte ist eine rechteckige Karte etwa im Format DIN A 6 aus festerem Papier oder Karton - auch Ansichtskarte mit Abbildung auf einer Seite -, auf der offen lesbare Mitteilungen per Post verschickt werden.) Bedenken Sie aber bitte, dass es je nach Bearbeitungsstand bei uns und Postlaufzeiten in der Regel mindestens eine Woche oder auch länger dauern kann, bis die Postkarte zu Ihnen zurückkommt. Eine Bestätigung des Antragseingangs per Telefon oder E-Mail ist bei der sehr großen Anzahl eingehender Anträge nicht möglich.
  • Generell helfen Sie uns sehr bei der Bearbeitung, wenn Sie Ihren Antrag so früh wie möglich vor dem Stichtag schicken. Dann bekommen Sie auch die Bestätigungspostkarte vor der Frist zurück und können beruhigt sein, dass wir Ihren Antrag erhalten haben.
  • Wenn Sie die Unterlagen direkt am Institut einwerfen wollen, dann bitte ausschließlich in einen der beiden großen weißen Briefkästen links neben Raum 067 (Studierendensekretariat Anglistik) im Erdgeschoss der Schellingstraße 3, Rückgebäude, sofern zugänglich. Diese werden regelmäßig geleert. Werfen Sie Ihre Unterlagen nicht in irgendwelche anderen Briefkästen vor oder in LMU-Gebäuden.

Wer seinen Antrag frist- und formgerecht eingereicht hat, kann an dem Test teilnehmen. Abgesehen von der Postkarte zur Eingangsbestätigung verschicken wir keine individuellen Einladungen zum Test.

Die eingereichten Unterlagen können Sie jeweils von November (bei EFV zum WiSem) bzw. von Mai an (EFV zum SoSem) ein Jahr lang im Studierendensekretariat der Anglistik wieder abholen. Sie können auch gleich mit dem Antrag statt des Standardbriefkuverts (oder zusätzlich dazu) ein ausreichend frankiertes (160 Cent) größeres Briefkuvert mitschicken, in dem wir Ihnen nach Abschluss des EFV auch Ihre beglaubigte Zeugniskopie zurückschicken können - allerdings nur im Bestehensfall; bei Nichtbestehen bleiben Ihre Unterlagen zunächst bei uns (Abholung/Rücksendung dann ab November bzw. Mai, siehe oben). Unterlagen, die nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des EFV abgeholt werden, werden entsorgt.

Falls Sie Ihre Unterlagen aus einem früheren Semester, in dem Sie sich zum EFV angemeldet haben, dringend wieder benötigen, schicken Sie bitte ein ausreichend frankiertes (160 Cent) und an Sie selbst adressiertes A4-Briefkuvert (mit Bitte um Rücksendung der EFV-Unterlagen) an

Studierendensekretariat Anglistik
Ludwig-Maximilians-Universität München
Schellingstraße 3
80799 München

- dann schicken wir Ihnen die Unterlagen gerne.

Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen unter 5.

3. Wen betrifft das Eignungsfeststellungsverfahren?

Das Eignungsfeststellungsverfahren müssen Sie durchlaufen, wenn Sie an der LMU

  • das Fach Englisch (Unterrichts- und Erweiterungsfach) im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Gymnasien,
  • das Unterrichts- und Erweiterungsfach Englisch im Rahmen der Studiengänge Lehramt an Realschulen, Lehramt an Mittelschulen, Lehramt an Grundschulen sowie des von der TU München angebotenen Studiengangs Bachelor Lehramt an beruflichen Schulen - Berufliche Bildung
  • oder das Bachelor-Hauptfach Anglistik studieren wollen.

Das Eignungsfeststellungsverfahren betrifft in diesen Studiengängen

  • deutsche und ausländische Studierende, die mit dem Anglistik-Studium beginnen
  • Studierende anderer Fächer, die zur Anglistik wechseln
  • Studierende der Anglistik, die sich nach einer Exmatrikulierung wieder immatrikulieren
  • Studierende, die bisher Anglistik an einer anderen Universität studiert haben (Studienortwechlser)
  • Studierende, die bisher an einer ausländischen Universität Englisch studiert haben und die, um ihr Studium hier fortzusetzen, möchten, dass  ihre Scheine oder Prüfungsleistungen anerkannt werden.

Wichtig: Studierende,

  • die von anderen Hochschulen, wo Sie bereits Englisch/Anglistik studiert haben, an die LMU wechseln,
  • oder die bereits am Institut für Englische Philologie studieren, aber den Studiengang ändern,
  • oder die nach einer Exmatrikulation ihr Studium am Institut für Englische Philologie wieder aufnehmen möchten,

benötigen auch dafür einen Eignungsbescheid und müssen sich daher ebenfalls zum EFV anmelden, sollten sich aber am Institut (Sprechstunden von Dr. Falkner oder efv@anglistik.uni-muenchen.de) über die Anerkennung erbrachter Leistungen informieren.

Das Eignungsfeststellungsverfahren betrifft nicht:

  • Studierende im Studiengang Master English Studies, der bereits ein abgeschlossenes anglistisches Hochschulstudium voraussetzt; hierfür gibt es ein separates Eignungsverfahren
  • Studierende der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen mit Englisch als Didaktikfach ("Drittelfach")
  • Studierende der Wirtschaftspädagogik mit Englisch
  • Studierende des BA-Nebenfachs "Sprache, Literatur, Kultur" müssen das Eignungsfeststellungsverfahren für den anglistischen Anteil dieses Nebenfachs ebenfalls nicht absolvieren. Es gilt jedoch: Alle Lehrveranstaltungen der Anglistik gehen von Englischkenntnissen mindestens auf dem Niveau B2 (GER) aus. Beachten Sie bitte dazu unbedingt unsere Hinweise.

Für alle diese Studiengänge wird dennoch eine Teilnahme am Sprachtest sehr dringend empfohlen. Eine Anerkennung von früheren Studienleistungen ist in allen Studiengängen grundsätzlich nur nach Bestehen unseres Sprachtests möglich.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob für Ihren Studiengang das EFV verlangt wird oder nicht, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.

4. Bitte beachten Sie:

Das Eignungsfeststellungsverfahren hat mit der Einschreibung an der LMU zunächst nichts zu tun. Daher werden für das Eignungsfeststellungsverfahren selbst auch keine weiteren Unterlagen (Exmatrikulationsbescheinigung einer anderen Universität, Krankenversicherung usw.) benötigt. Wenn Sie Prüfungsleistungen aus einem bisherigen anglistischen Studium haben, legen Sie Ihrem EFV-Antrag ein Originaltranskript mit diesen Leistungen bei, damit wir rechtzeitig eine Anerkennung der Leistungen und eventuelle Einstufung in ein höheres Fachsemester prüfen können. Auf das Eignungsfeststellungsverfahren als solches hat dies aber normalerweise keinen Einfluss.

Ein positiver Bescheid über das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens ist eine Voraussetzung zur Einschreibung als StudentIn an der LMU. Darüber hinaus gelten aber noch die üblichen anderen Voraussetzungen, um sich für ein Studium einzuschreiben. Insbesondere wird im Eignungsfeststellungsverfahren nicht geprüft, ob Ihr Schulabschluss juristisch ausreicht, um an der LMU studieren zu können. Ein positiver Bescheid ist damit noch kein garantierter Studienplatz! Nähere Informationen bekommen Sie in der Studentenkanzlei.

Hinweis für FachwechslerInnen:

Wenn Sie bereits an der LMU immatrikuliert sind und einen Fachwechsel in einen der betroffenen (Teil-)Studiengänge vornehmen wollen, melden Sie sich nach erfolgreich durchlaufenem Eignungsfeststellungsverfahren mit Ihrem Bescheid im Zeitraum für den Fachwechsel in der Studentenkanzlei.

Hinweis für ausländische Studierende:

Ausländische Studienbewerber:innen müssen sich parallel zum Eignungsfeststellungsverfahren auch im Referat für Internationale Angelegenheiten bewerben.

5. Häufig gestellte Fragen zum EFV (PDF, 154 KB)

6. Kontakt

7. Rechtliche Grundlagen der Eignungsfeststellung

Bitte beachten Sie: Bei den beiden ersten Downloads handelt es sich um konsolidierte Fassungen, das heißt, nichtamtliche Versionen der jeweiligen EFV-Satzungen, in denen alle relevanten Informationen zusammengeführt worden sind. Rechtlich verbindlich sind aber ausschließlich die amtlich veröffentlichten Fassungen (3. und folgende).

8. Hinweise zum Datenschutz (PDF, 65 KB)


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