Anglistik
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C-Test

BITTE BEACHTEN: Die Informationen auf dieser Seite sind NICHT RELEVANT für das EFV - Eignungsfeststellungsverfahren - für die allermeisten Studiengänge in Anglistik/Englisch. Informationen zum EFV finden Sie unter dem Thema Eignungsfeststellung.

Für diejenigen Studiengänge, für die kein EFV (Eignungsfeststellungsverfahren) vorgesehen ist, nämlich Englisch als Didaktikfach an Mittelschulen und Wirtschaftspädagogik, wird - auch wenn die Prüfungs- und Studienordnungen dies nicht vorschreiben - dringend die Teilnahme am Sprachtest vor Beginn des ersten Fachsemesters empfohlen. Sie können damit selbst feststellen, ob Aussicht besteht, dass Sie mit dem sprachlichen Niveau der anglistischen Lehrveranstaltungen zurechtkommen, und sich in dieser Hinsicht vor unliebsamen Überraschungen im Studium schützen. Die Anerkennung von anderswo erbrachten Studienleistungen (bei Studienortwechsel) ist nur nach Bestehen des Sprachtests möglich.

  • Studierende des BA-Nebenfachs "Sprache, Literatur, Kultur" müssen ebenfalls das Eignungsfeststellungsverfahren nicht absolvieren. Wenn Sie sich besonders für den anglistischen Anteil dieses Nebenfachs interessieren, gilt jedoch: Alle Lehrveranstaltungen der Anglistik gehen von Englischkenntnissen mindestens auf dem Niveau B2 (GER) aus. Um zu überprüfen, ob Ihre Englischkenntnisse ausreichen, empfehlen wir dringend die Teilnahme am Sprachtest der Anglistik vor Semesteranfang. Anhaltspunkte dafür, dass Sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, wären auch etwa: Leistungskurs Englisch im zweistelligen Punktebereich, Grundkurs Englisch mit zwölf oder mehr Punkten, TOEFL-, Cambridge- oder IELTS-Test mit folgenden Mindestergebnissen:

- TOEFL internet-based: mindestens 100 Punkte

- TOEFL computer-based: mindestens 250 Punkte

- TOEFL paper-based: mindestens 600 Punkte

- Cambridge Certificate of Proficiency: C oder besser

- Cambridge Certificate of Advanced English: B oder besser

- IELTS: mindestens 7 Punkte, aber nicht weniger als 6 in jedem der vier Teile

Im Zweifelsfall nehmen Sie aber besser an unserem Sprachtest teil oder sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns. Eine Anrechnung von sprachpraktischen Leistungen (etwa aus Kursen, die an anderen Universitäten und/oder in einem anderen Studiengang absolviert wurden) für den anglistischen Anteil des BA-Nebenfaches "Sprache, Literatur, Kultur" setzt die erfolgreiche Teilnahme am C-Test voraus.

Als Termin für das SoSem 2024 ist der 12. März 2024, 10:00 Uhr, vorgesehen, fürs WiSem 2024/25 der 17. September 2024, 10:00 Uhr. Kommen Sie dafür bitte in unser Medienlabor, Raum 420 a, Schellingstraße 3 Vordergebäude, 4. OG. Sollte sich am Modus der Durchführung noch etwas ändern, informieren wir darüber rechtzeitig hier.

Sie finden hier zwei Demo-Versionen:

  • Diese Demo-Version (Link) zeigt Ihnen die Funktionsweise des sogenannten C-Tests anhand einer relativ kurzen Textpassage;
    hier (PDF, 123 KB) bekommen Sie Beispiele im gleichen Umfang wie bei unserem 'echten' Test, also vier Texte mit je 25 Lücken. Diese Datei enthält weitere wichtige Informationen zum Testformat. Wir empfehlen sehr, die Datei mit den Lösungen (PDF, 103 KB) erst dann herunterzuladen, wenn Sie diese Angabe gründlich bearbeitet haben.

Bitte beachten Sie: Für die meisten anderen Studiengänge ist das Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens Voraussetzung für die Immatrikulation, für das die hier genannten Testtermine nicht gelten; für die Einschreibung in den Master English Studies, die bereits ein abgeschlossenes anglistisches Hochschulstudium voraussetzt, ein entsprechendes Eignungsverfahren.


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