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Master English Studies: Eignungsverfahren

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Bei der Immatrikulation an der LMU für den Masterstudiengang English Studies muss ein positiver Bescheid über ein Eignungsverfahren vorgelegt werden. Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt ein mindestens mit der Durchschnittsnote 2,5 abgeschlossenes anglistisches Hochschulstudium voraus.

Zum Wintersemester 2024/25 ist die Antragsfrist der 1. Juli 2024.

Antragsfrist für die Anmeldung zum Eignungsverfahren zum Sommersemester (nur für Quereinsteiger, die bereits anderswo Leistungen erbracht haben, die für den Masterstudiengang anerkennbar sind) ist jeweils der 10. Januar. Bitte setzen Sie sich bis dahin (am besten so früh wie möglich) unter Vorlage Ihrer für den Master English Studies anerkennbaren bisherigen Studienleistungen mit Prof. Ruge in Verbindung. Ohne anerkennbare Vorleistungen ist ein Studienbeginn nur jeweils zum Wintersemester möglich.

(Bitte beachten Sie: Für die meisten anderen, grundständigen Studiengänge in Englisch/Anglistik an der LMU (Bachelor, Lehramt Gymnasium, berufliche Schulen, Mittel- und Realschule) ist die Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) nötig - bitte nicht verwechseln! Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich nur auf den Master English Studies.)

1. Verfahren: 

Das Eignungsverfahren besteht aus zwei Stufen.

Die erste Stufe berücksichtigt zunächst die Abschlussnote Ihres Erststudiums. Es muss sich dabei um ein fachlich einschlägiges, also anglistisches, Erststudium handeln (z. B. nicht einen Abschluss in "Translation"). Diese Note muss 2,5 oder besser sein. Ferner benötigen wir einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen. (Falls Sie keinen derartigen Nachweis erbringen, nehmen Sie in der zweiten Stufe des Verfahrens an einem schriftlichen Leistungstest (C-Test) teil. Setzen Sie sich in diesem Fall unbedingt rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung mit Prof. Ruge in Verbindung.) Außerdem reichen Sie einen ca. 1000 Wörter umfassenden Aufsatz (critical review) in englischer Sprache zu einem von mehreren Themen ein, die während der Bewerbungsphase (1. Juni bis 1. Juli 2024) im Bewerbungsportal (siehe unten) bekanntgegeben werden. Ihr Aufsatz wird von der Auswahlkommission bewertet. Wenn bereits auf dieser Basis eindeutig das Ergebnis "geeignet" oder "nicht geeignet" festgestellt werden kann, wird Ihnen dieses Ergebnis schriftlich mitgeteilt.

Andernfalls geht Ihr Antrag in die zweite Stufe des Eignungsverfahrens, die bei uns am Department durchgeführt wird und zu der Sie gegebenenfalls von uns eingeladen werden. Falls Sie mit Ihren Antragsunterlagen keinen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse vorgelegt haben (setzen Sie sich in diesem Fall unbedingt rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung mit Prof. Ruge in Verbindung!), absolvieren Sie normalerweise einen schriftlichen Leistungstest, den sogenannten C-Test. Dieser findet in Präsenz bei uns am Department

am Dienstag, 23. Juli 2024, 8:30 Uhr

statt. Kommen Sie zu dieser Zeit ins Foyer der Schellingstraße 3, Vordergebäude (bei der Pforte). Es können sich Wartezeiten ergeben. Sie finden hier zwei Demo-Versionen:

  • Diese Demo-Version zeigt Ihnen die Funktionsweise des sogenannten C-Tests anhand einer relativ kurzen Textpassage;
    hier (PDF, 123 KB) bekommen Sie Beispiele im gleichen Umfang wie bei unserem 'echten' Test, also vier Texte mit je 25 Lücken. Diese Datei enthält weitere wichtige Informationen zum Testformat. Wir empfehlen sehr, die Datei mit den Lösungen (PDF, 103 KB) erst dann herunterzuladen, wenn Sie diese Angabe gründlich bearbeitet haben.

Das Ergebnis wird von der Auswahlkommission folgendermaßen bewertet:

  • Wer die Note 1 oder 2  erreicht (77 Punkte oder mehr), wird zu einem fachlichen Auswahlgespräch eingeladen;
  • wer die Note 3, 4 oder 5 erreicht (76 Punkte oder weniger), gilt als nicht geeignet für den Masterstudiengang English Studies.

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen individuell mitgeteilt. Daraus können Sie dann ersehen, ob Sie am Auswahlgespräch - das voraussichtlich am selben oder folgenden Tag ebenfalls in Präsenz stattfindet -  teilnehmen oder nicht.

Das fachliche Auswahlgespräch wird von Mitgliedern der Auswahlkommission durchgeführt und hat eine Dauer von ca. 15 Minuten pro Person. Gruppengespräche mit bis zu drei Bewerber*innen gleichzeitig sind zulässig. In diesem Auswahlgespräch spielt natürlich fachliches Wissen im Bereich Anglistik eine Rolle.

Nach Ende des Eignungsverfahrens wird Ihnen das Ergebnis brieflich mitgeteilt.

Wer zum festgesetzten Termin nicht erscheint, gilt als nicht geeignet.

Wird bis zu Beginn des festgesetzten Termins schriftlich geltend und glaubhaft gemacht, dass das Versäumnis nicht selbst zu vertreten ist, erfolgt die Zulassung zu einem Ersatztermin.

Wiederholung:

Wer das Eignungsverfahren nicht erfolgreich durchlaufen hat, kann sich nur einmal zum nächstmöglichen Termin erneut zum Eignungsverfahren anmelden, also zur Neueinschreibung in den Masterstudiengang English Studies ein Jahr später (Antragsschluss wiederum 1. Juli). Eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen. Zur Wiederholung ist ein erneuter vollständiger und fristgerechter Antrag erforderlich.

2. Antrag:

Die Anträge auf Zulassung zum Eignungsverfahren für den Masterstudiengang English Studies sind für das jeweils folgende Wintersemester zwischen 1. Juni und 1. Juli (Ausschlussfrist, das heißt, verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt) auf elektronischem Weg über unser

Online-Bewerbungsportal [freigeschaltet ab 1. Juni 2024 zum WiSem 2024/25]

einzureichen. (Bewerber*innen zum Sommersemester - nur mit für den MA anerkennbaren Vorleistungen - wenden sich bitte bis spätestens 10. Januar direkt an Prof. Ruge.) Der Antrag besteht aus:

  • Ihren vollständigen Angaben zur Person im Online-Bewerbungsformular
  • einem tabellarischen Lebenslauf
  • einem Scan Ihres Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung (sofern Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, muss es nach Erhalt schnellstmöglich nachgereicht werden)
  • einem Scan der Aufstellung Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records/Notenspiegel mit Angabe von Einzelnoten), sofern diese nicht ohnehin Teil Ihres Abschlusszeugnisses ist, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung
  • einem ca. 1.000 Wörter umfassenden Aufsatz in englischer Sprache zu einem von mehreren Themen, die wir im Online-Bewerbungsportal von 1. Juni an bekanntgeben
  • einem Nachweis über englische Sprachkenntnisse mit ausgewiesenem Mindestniveau auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen (siehe 2.2 unten). Anstelle der Erbringung des schriftlichen Sprachnachweises können Sie in der zweiten Stufe des Verfahrens am schriftlichen Leistungstest (C-Test) an der LMU teilnehmen. Setzen Sie sich in diesem Fall unbedingt rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung mit Prof. Ruge in Verbindung.
Wer seinen Antrag frist- und formgerecht eingereicht hat und die Voraussetzungen erfüllt (Mindestnote 2,5 in einem Erststudium der Fachrichtung Anglistik), ist zum Eignungsverfahren zugelassen.

2.1 Essay-Themen

Die Themen für den Essay für die Bewerbung finden Sie von 1. Juni an im Online-Bewerbungsportal.

2.2 Im Sprachnachweis sind folgende Mindestpunktzahlen erforderlich:

  • TOEFL (internet-based): 100
  • TOEFL (computer-based): 250
  • TOEFL (paper-based): 600
  • Cambridge Certificate of Proficiency: C
  • Cambridge Certificate in Advanced English: C
  • IELTS: 7 Punkte

3. Bitte beachten Sie:

Das Eignungsverfahren ist lediglich die Voraussetzung für die Einschreibung an der LMU. Daher werden für das Eignungsverfahren selbst auch keine weiteren Unterlagen (Exmatrikulationsbescheinigung, Krankenversicherung usw.) benötigt. Die eventuelle Anerkennung von Scheinen und Prüfungsleistungen aus einem bereits anderswo begonnenen anglistischen Masterstudiengang für den Masterstudiengang English Studies an der LMU ist nicht Bestandteil des Eignungsverfahrens und wird im Einzelfall geprüft. Hierfür wenden Sie sich bitte frühzeitig an Herrn Dr. Falkner.

Über den positiven Bescheid über das Ergebnis des Eignungsverfahrens hinaus gelten noch die üblichen anderen Voraussetzungen, um sich für ein Studium einzuschreiben. Insbesondere wird im Eignungsverfahren nicht geprüft, ob Ihr Studienabschluss juristisch ausreicht, um an der LMU studieren zu können. Ein positiver Bescheid ist damit noch kein garantierter Studienplatz! Nähere Informationen bekommen Sie in der Studentenkanzlei.

Wichtiger Hinweis für ausländische Studierende:

Ausländische Studienbewerber*innen müssen sich parallel zum Eignungsverfahren auch im Referat für Internationale Angelegenheiten bewerben - beachten Sie hier auch die Bewerbungsfrist!

Das International Office der LMU stellt Ihnen ein Informationsblatt zur Verfügung, in dem die fünf Schritte beschrieben werden, die zu absolvieren sind.

Bitte beachten Sie, dass das oben beschriebene Eignungsverfahren sich ausschließlich auf den in diesem Informationsblatt genannten Schritt 1 bezieht.
Um sich an der LMU für den MA English Studies immatrikulieren zu können (Step 4), müssen Sie also zwei "Letters of Acceptance" vorlegen können - die Zulassung durch das International Office (Step 2 und 3) sowie den Eignungsbescheid/"Letter of Acceptance" der Anglistik (Step 1), den Sie NACH erfolgreich durchlaufenem Eignungsverfahren erhalten.

4. Kontakt:

Mit Rückfragen zum Eignungsverfahren wenden Sie sich bitte an master-english-studies@anglistik.uni-muenchen.de oder an Herrn Prof. Ruge, mit Fragen zum Masterstudiengang English Studies generell an studienberatung@anglistik.uni-muenchen.de.

5. Rechtliche Grundlagen des Eignungsverfahrens:

Rechtliche Grundlage des Eignungsverfahrens ist die Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang English Studies (PDF, 38 KB) an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 27. Mai 2020.

6. Hinweise zum Datenschutz (PDF, 155 kB)


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