Anglistik
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Wechsel von einer anderen Universität an die LMU

Diese Information bezieht sich auf den Wechsel von einem anglistischen Studiengang an einer anderen Universität in einen anglistischen Studiengang an der LMU. Bei allgemeinen Fragen zu einem Wechsel an die LMU wenden Sie sich bitten an den Studieninformationsservice (SIS) und/oder die Studentenkanzlei der LMU

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in einen anglistischen Studiengang an der LMU zu wechseln?

(Wie) kann ich mir Leistungen aus meinem bisherigen Studiengang anrechnen lassen?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in einen anglistischen Studiengang an der LMU zu wechseln?

Stellen Sie also auf jeden Fall, egal, wie lange Sie bereits studiert haben, rechtzeitig (Antragstermine 15. Juli zum WiSem und 15. Januar zum SoSem) einen entsprechenden Antrag.
  • Bei Vorliegen von Vorleistungen in größerem Umfang (entsprechend etwa den Anforderungen der ersten vier Fachsemester in unserem BA Anglistik oder der ersten sechs Fachsemester in unserem Studiengang Lehramt an Gymnasien) kann Ihnen unter Umständen der Sprachtest im Rahmen der Eignungsfeststellung erlassen werden (das ist aber kein Automatismus, sondern wird in jedem Einzelfall geprüft und entschieden). Sollten Sie eine Einzelfallprüfung auf Erlass des Sprachtests wünschen, senden Sie bitte rechtzeitig (unbedingt auch innerhalb der genannten Fristen!) alle relevanten Unterlagen an Herrn Dr. Falkner
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an Herrn Dr. Falkner

(Wie) kann ich mir Leistungen aus meinem bisherigen Studiengang anrechnen lassen?

Schritt-für-Schritt Anleitung Leistungsanerkennung

  • Grundsätzlich können Studienleistung, die an anderen Universitäten im Bereich Englisch/Anglistik erbracht wurden, bei Gleichwertigkeit mit den Kursanforderungen an der LMU angerechnet werden. Abhängig davon, ob und in welchem Umfang Leistungen anerkannt werden, kann auch eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgen.

In vielen Fällen ist die Vorlage von Unterlagen in elektronischer Form (per E-Mail) zunächst ausreichend. Falls wir für eine Anerkennung benötigen Originale oder beglaubigte Kopien Ihrer bisherigen Studienunterlagen (Scheine, Kontoauszüge Ihrer Universität, idealerweise auch Seminararbeiten etc., die Sie dort eingereicht haben) benötigen, teilen wir Ihnen das im Rahmen des Anerkennungsprozesses mit.

Es kann sein, dass Ihnen für (Teil-)Module, die angerechnet werden, noch Zulassungsvoraussetzungen laut Prüfungs- und Studienordnung (PStO) der LMU fehlen. In diesem Fall erscheinen die anerkannten (Teil-)Module erst in Ihrem LMU-Transcript, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben. Versuchen Sie bitte, solche fehlenden Zulassungsvoraussetzungen (also Module, die in der PStO als Voraussetzung für die anerkannten Module definiert sind) in Ihrem ersten Semester an der LMU zu erbringen.

Generell können Sie sich an der LMU nur für Modul(teil)prüfungen anmelden, für die alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ausnahmen sind leider nicht möglich.


Servicebereich