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MA Arbeit

Die Masterarbeit kann in der synchronen Sprachwissenschaft (Modul WP 38), in der diachronen Sprachwissenschaft (Modul WP 39), in der Literaturwissenschaft (Modul WP 40) oder in der Didaktik (Modul WP 41) geschrieben werden. Zusätzlicher Teil der jeweiligen Abschlussmodule ist die Disputation.

Die Anmeldung zur MA Arbeit teilt sich auf zwei Termine auf:
- Studierende, die Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern abschließen, also wie laut Checkliste empfohlen im 4. Semester die MA Arbeit schreiben, melden sich wie bisher zu Termin 2 (Ende der vorlesungsfreien Zeit vor dem 4. Fachsemester) an; es gilt dann der Abgabetermin 2
- Studierende die Ihre MA Arbeit erst im 5. oder einem späteren Fachsemester schreiben, melden sich bereits zu Termin 1 (! gegen Ende der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters) an; es gilt der Abgebetermin 1

Bitte kontaktieren Sie Ihre/n Wunschprüfer*in auch bei Anmeldung zu Termin 2 schon VOR Termin 1, damit er/sie Sie mit einplanen kann!

Weitere Informationen zur MA-Arbeit und die aktuellen Termine finden Sie auf der Website des PAGS.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Schritte und Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt.


FAQs

Wann im Studium muss ich die MA-Arbeit schreiben?

Wer kommt als Betreuer*in/Prüfer*in für die MA-Arbeit in Frage?

Wie bekomme ich das Thema für meine MA-Arbeit?

Wann und wie melde ich mich zur MA-Arbeit an? Wie für die Disputation?

Wie lange habe ich für die MA-Arbeit Zeit? Wann muss ich abgeben?

Wie lang ist die MA-Arbeit?

Wie funktioniert die Abgabe? Was muss ich wann wo abgeben?

Was passiert, wenn ich die MA-Arbeit nicht bestehe?

Was kann ich tun, wenn ich während des Bearbeitungszeitraums krank bin (oder aus anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht arbeiten kann)?

Kann ich mich von der MA-Arbeit wieder abmelden?

Wann im Studium muss ich die MA-Arbeit schreiben?

  • laut PStO für die MA-Arbeit vorgesehenes Semester: 4. Fachsemester
  • Semester in dem die MA-Arbeit spätestens angemeldet werden muss: 5. Fachsemester

Bitte beachten Sie die Information zu unterschiedlichen Anmeldeterminen (Termin 2 für Anmeldungen am Ende des 3. Fachsemesters, Termin 1 für Anmeldungen am Ende des 4. oder eines späteren Fachsemesters), s.o.

Wer kommt als Betreuer*in/Prüfer*in für die MA-Arbeit in Frage?

  • in der Sprachwissenschaft:
Frau Dr. Christine Elsweiler
Frau Prof. Dr. Stephanie Hackert
Frau Prof. Dr. Saskia Kersten
Frau Prof. Dr. Ursula Lenker (Hinweise zu Abschlussarbeiten bei Frau Prof. Lenker)
Herr Prof. Dr. Hans-Jörg Schmid

  • in der Literaturwissenschaft:

Herr Prof. Dr. Ingo Berensmeyer
Herr Prof. Dr. Tobias Döring
Frau PD Dr. Daniella Jancso
Herr Prof. Dr. Helge Nowak
Frau Prof. Dr. Claudia Olk
Herr Prof. Dr. Enno Ruge

  • in der Didaktik/English Language Teaching:
Frau Prof. Dr. Saskia Kersten
Frau Prof. Dr. Christiane Lütge

Bitte setzen Sie sich auf jeden Fall frühzeitig mit Ihrem/r (Wunsch-)Prüfer*in in Verbindung, um abzuklären ob er/sie Sie tatsächlich betreuen kann/möchte und was mögliche Themenbereiche wären, in denen er/sie Masterarbeiten betreut. Für eine Arbeit in der Didaktik empfiehlt sich eine sehr frühe Kontaktaufnahme (idealerweise 1 Jahr im Voraus).

Wann und wie bekomme ich das Thema für meine MA-Arbeit?

  • das (genaue) Thema wird durch den/die Betreuer*in/Prüfer*in gestellt und am ersten Tag des Bearbeitungszeitraums bekanntgegeben (zunächst in der Regel persönlich oder per Mail durch den/die Prüfer*in; einige Tage nach der Anmeldung ist das Thema auch in LSF unter "Info über angemeldete Prüfungen" einsehbar)
  • Sie können im Vorfeld der Anmeldung Themenwünsche äußern bzw. sind in der Regel auch dazu aufgefordert; suchen Sie also frühzeitig das Gespräch mit Ihrem/r Betreuer*in

Wann und wie melde ich mich zur MA-Arbeit an? Wie für die Disputation?

  • für die MA-Arbeit meldet man sich mit diesem Anmeldeformular in der für das jeweils eigene Fachsemester vorgesehenen Anmeldewoche an; der Ablauf ist dabei wie folgt:
  1. Füllen Sie den oberen Teil des Formulars aus und unterschreiben Sie unter "Unterschrift des/der Studierenden"
  2. Reichen Sie das Formular an Ihre/n Prüfer*in weiter (entweder digital per Mail oder persönlich in einer Sprechstunde), damit er/sie das Thema eintragen und das Formular unterschreiben und stempeln kann
  3. Bitten Sie entweder Ihre/n Prüfer*in, das Formular noch in der Anmeldewoche (spätestens Freitag, 12 Uhr) an Frau Dr. Günther (Studiengangskoordination) weiterzugeben

Für die Disputation müssen Sie sich nicht separat anmelden. Ihr/e Betreuer*in/Prüfer*in wird mit Ihnen nach Korrektur Ihrer Arbeit einen individuellen Prüfungstermin vereinbaren

Wie lange habe ich für die MA-Arbeit Zeit? Wann muss ich abgeben?

  • die Bearbeitungszeit beträgt 20 Wochen
  • der genaue Abgabetermin wird auf der Seite des PAGS bekanntgegeben; er gilt unabhängig davon, an welchem Tag in der Anmeldewoche das Thema durch den/die Betreuer*in ins das Anmeldeformular eingetragen wurde

Bitte beachten Sie die Information zu unterschiedlichen Amelde- und Abgabeterminen (Termin 2 für Anmeldungen am Ende des 3. Fachsemesters, Termin 2 für Anmeldungen am Ende des 4. oder eines späteren Fachsemesters), s.o.

Wie lang ist die MA-Arbeit?

  • der Umfang der Arbeit beträgt 60.000 - max. 90.000 Zeichen

Wie funktioniert die Abgabe? Was muss ich wann wo abgeben?

  • die Arbeit wird gebunden in zwei Exemplaren (mit Titelblatt und Plagiatserklärung) im PAGS abgegeben;
    bitte informieren Sie sich auf den Seiten des PAGS über das genaue Abgabeprocedere
  • häufig wünschen die Betreuer*innen zusätzlich die Abgabe einer digitalen Version per E-Mail; bitte halten Sie hier Rücksprache mit Ihrem/r Betreuer*in

Was passiert, wenn ich die MA-Arbeit nicht bestehe?

  • die MA-Arbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden
  • diese Wiederholung muss im unmittelbar folgenden Semester (also zum nächstmöglichen Prüfungstermin) erfolgen

Was kann ich tun, wenn ich während des Bearbeitungszeitraums krank bin (oder aus anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht arbeiten kann)?

  • konktieren Sie in solchen Fällen immer so frühzeitig wie möglich das PAGS (Frau Pérez-Morales)
  • wenn der Zeitraum der Erkrankung (oder anderweitigen Verhinderung) weniger als die Hälfte der Bearbeitungszeit beträgt (also weniger als 10 Wochen), dann können Sie unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest, das den Anforderungen des PAGS entspricht) im PAGS eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen
  • wenn der Zeitraum der Erkrankung (oder anderweitigen Verhinderung) mehr als die Hälfte der Bearbeitungszeit beträgt (also mehr als 10 Wochen), dann können Sie  unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest, das den Anforderungen des PAGS entspricht) im PAGS von der Anmeldung zurücktreten

Kann ich mich von der MA-Arbeit wieder abmelden?

  • eine Abmeldung von der MA-Arbeit ohne triftigen Grund (Krankheit, etc.; siehe oben) ist nicht möglich

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