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BA Arbeit

Die Bachelorarbeit kann in der Sprachwissenschaft oder in der Literaturwissenschaft geschrieben werden. Sie ist Teil des Abschlussmoduls (Modul P 10), das zusätzlich noch das BA-Kolloquium umfasst.

Ausführliche Informationen zur BA-Arbeit und die aktuellen alle Termine finden Sie auf der Website des PAGS.

Die wichitgsten Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.


Wann im Studium muss ich die BA-Arbeit schreiben?

Wer kommt als Betreuer*in/Prüfer*in für die BA-Arbeit in Frage?

Wie bekomme ich das Thema für meine BA-Arbeit?

Wann und wie melde ich mich zur BA-Arbeit an? Wie für das BA-Kolloquium?

Was sind Voraussetzungen für die Anmeldung zur BA-Arbeit und zum BA-Kolloquium?

Wie lange habe ich für die BA-Arbeit Zeit? Wann muss ich abgeben?

Wie lang ist die BA-Arbeit?

Wie funktioniert die Abgabe? Was muss ich wann wo abgeben?

Was passiert, wenn ich die BA-Arbeit nicht bestehe?

Was kann ich tun, wenn ich während des Bearbeitungszeitraums krank bin (oder aus anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht arbeiten kann)?

Kann ich mich von der BA-Arbeit wieder abmelden?

Wann im Studium muss ich die BA-Arbeit schreiben?

  • laut PStO für die BA-Arbeit vorgesehenes Semester: 6. Fachsemester
  • Semester in dem die BA-Arbeit spätestens angemeldet werden muss: 7. Fachsemester

Wer kommt als Betreuer*in/Prüfer*in für die BA-Arbeit in Frage?

  • in der Sprachwissenschaft:
Frau Dr. Jenny Arendholz
Frau Dr. Renate Bauer
Frau Dr. Christine Elsweiler
Herr Dr. Wolfgang Falkner
Frau Dr. Franziska Günther
Frau Prof. Dr. Stephanie Hackert
Frau Dr. Susanne Handl
Frau Dr. Catherine Laliberté
Frau Dr. Elisabeth Rietzschel
Frau Prof. Dr. Saskia Kersten
Frau Dr. Ulrike Krischke
Frau Prof. Dr. Ursula Lenker (Hinweise zu Abschlussarbeiten bei Frau Prof. Lenker)
Herr Prof. Dr. Hans-Jörg Schmid
Herr Dr. des. Quirin Würschinger
  • in der Literaturwissenschaft:

Herr Prof. Dr. Ingo Berensmeyer
Herr Dr. Cord-Christian Casper
Herr Prof. Dr. Tobias Döring
Frau Dr. Lara Ehrenfried
Frau Dr. Nikolina Hatton
Herr Prof. Dr. Helge Nowak
Frau Prof. Dr. Claudia Olk
Herr apl. Prof. Dr. Enno Ruge

Bitte setzen Sie sich auf jeden Fall frühzeitig mit Ihrem/r (Wunsch-)Prüfer*in in Verbindung, um abzuklären ob er/sie Sie tatsächlich betreuen kann/möchte und was mögliche Themenbereiche wären, in denen er/sie Bachelorarbeiten betreut.

Wann und wie bekomme ich das Thema für meine BA-Arbeit?

  • das (genaue) Thema wird durch den/die Betreuer*in/Prüfer*in gestellt
  • Sie können im Vorfeld der Anmeldung Themenwünsche äußern bzw. sind in der Regel auch dazu aufgefordert; suchen Sie also frühzeitig das Gespräch mit Ihrem/r Betreuer*in

Wann und wie melde ich mich zur BA-Arbeit an? Wie für das BA-Kolloquium?

  • für die BA-Arbeit und das BA-Kolloquium muss man sich separat anmelden
  • die Anmeldung für das BA-Kolloquium erfolgt wie üblich über LSF (im 1. Belegzeitraum)
  • für die BA-Arbeit meldet man sich mit diesem Anmeldeformular in der Anmeldewoche an; der Ablauf ist dabei wie folgt:
  1. Füllen Sie den oberen Teil des Formulars aus und unterschreiben Sie unter "Unterschrift des/der Studierenden"
  2. Reichen Sie das Formular an Ihre/n Prüfer*in weiter (entweder per E-Mail oder persönlich in einer Sprechstunde), damit er/sie das Thema eintragen und das Formular unterschreiben und stempeln kann
  3. Bitten Sie Ihre/n Prüfer*in, das Formular noch in der Anmeldewoche (spätestens Freitag, 12 Uhr) an Frau Dr. Günther (Studiengangskoordination) weiterzugeben

Wie lange habe ich für die BA-Arbeit Zeit? Wann muss ich abgeben?

  • die Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen
  • der genaue Abgabetermin wird auf der Seite des PAGS bekanntgegeben; der vom PAGS angekündigte Abgabetermin gilt unabhängig davon, an welchem Tag der Anmeldewoche das Thema von Ihrer/m Betreuer*in in das Formular eingetragen wurde.

Was sind Voraussetzungen für die Anmeldung zur BA-Arbeit und zum BA-Kolloquium?

  • ein bestandenes Modul WP 8 oder WP 9

Wie lang ist die BA-Arbeit?

  • der Umfang der Arbeit sind 55.000 - max. 65.000 Zeichen

Wie funktioniert die Abgabe? Was muss ich wann wo abgeben?

  • die Arbeit wird gebunden in zwei Exemplaren (mit Titelblatt und Plagiatserklärung) im PAGS abgegeben;
    bitte informieren Sie sich auf den Seiten des PAGS über das genaue Procedere
  • häufig wünschen die Betreuer*innen zusätzlich die Abgabe einer digitalen Version per E-Mail; bitte halten Sie hier Rücksprache mit Ihrem/r Betreuer*in

Was passiert, wenn ich die BA-Arbeit nicht bestehe?

  • die BA-Arbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden
  • diese Wiederholung muss im unmittelbar folgenden Semester (also zum nächstmöglichen Prüfungstermin) erfolgen
Es ist sinnvoll, sich sicherheitshalber zunächst für das Folgesemester an der LMU rückzumelden, für den Fall, dass man nicht besteht und wiederholen muss.
Bei Bestehen kann mann sich bis 30.09. (SoSe) oder 31.03. (WiSe) sich mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters dann immer noch exmatrikulierten und erhält dann auch sein Geld zurück (sofern man die LMU Card zurückschickt).

Was kann ich tun, wenn ich während des Bearbeitungszeitraums krank bin (oder aus anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht arbeiten kann)?

  • konktieren Sie in solchen Fällen immer so frühzeitig wie möglich das PAGS (Frau Jäckle)
  • wenn der Zeitraum der Erkrankung (oder anderweitigen Verhinderung) weniger als die Hälfte der Bearbeitungszeit beträgt (also weniger als 5 Wochen), dann können Sie unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest, das den Anforderungen des PAGS entspricht) im PAGS eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen
  • wenn der Zeitraum der Erkrankung (oder anderweitigen Verhinderung) mehr als die Hälfte der Bearbeitungszeit beträgt (also mehr als 5 Wochen), dann können Sie unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest, das den Anforderungen des PAGS entspricht) im PAGS von der Anmeldung zurücktreten

Kann ich mich von der BA-Arbeit wieder abmelden?

  • eine Abmeldung von der BA-Arbeit ohne triftigen Grund (Krankheit, etc.; siehe oben) ist nicht möglich

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