Prüfungen und Prüfungsanmeldung
Eine Übersicht über die Schritte bei der Prüfungsanmeldung finden Sie in diesem Merkblatt.
FAQs
Muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Ich kann mich nicht für eine Prüfung anmelden/bekomme eine Fehlermeldung bei der Prüfungsanmeldung
Welche Folgen hat eine Prüfungsanmeldung?
Was kann ich tun, wenn ich vergessen habe, mich (fristgerecht) zur Prüfung anzumelden?
Kann ich mich wieder abmelden?
Welche Prüfung(en) muss ich in meinem Kurs machen?
Wann finden Prüfungen statt und wie laufen sie ab?
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Prüfungsanmeldung
Muss ich mich zur Prüfung anmelden?
- Ja, zumindest dann, wenn Sie einen Kurs für Ihr Studium einbringen möchten (in Form von ECTS-Punkten und ggf. einer Note). Dafür müssen Sie die Prüfung ablegen - und um diese ablegen zu dürfen, müssen Sie sich separat zur Prüfung anmelden
- Entsprechend gilt: wenn Sie sich nicht anmelden (und dann die Prüfung nicht ablegen können), dann zählt der Kurs nicht; d.h. es ist als hätten Sie ihn nie besucht
- Wichtig: Die Prüfungsanmeldung ist etwas anderes und findet zu einem anderen Zeitpunkt statt als die Anmeldung zur Lehrveranstaltung (Belegen)!
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- In LSF (nach Login mit der Campuskennung; eine Anleitung zur Anmeldung finden Sie in der LSF Hilfe), innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums unter "Prüfungsan- und -abmeldung"
- Für die BA Arbeit, MA Arbeit, Zulassungsarbeit und das Staatsexamen gelten besondere Anmelderegeln, Termine und Abläufe (siehe A-Z zum jeweiligen Studiengang)!
Ich kann mich nicht für eine Prüfung anmelden/bekomme eine Fehlermeldung bei der Prüfungsanmeldung
- Die häufigsten Ursachen sind:
- Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung nicht, für die Sie sich anmelden möchten; bitte überprüfen Sie unter Zuhilfename der Checkliste und/oder Prüfungs- und Studienordnung für Ihren Studiengang, ob Sie alle Modulprüfungen, die Voraussetzung für die anzumeldende Prüfung sind, zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung (also in einem früheren Semester) bereits bestanden haben; sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die Prüfung nicht anmelden und auch nicht ablegen
- Sie haben die Wahlmöglichkeiten in einem Wahlpflichbereich ausgeschöpft, können also die Prüfung nicht anmelden, weil Sie bereits im aktuellen oder einem früheren Semester die Prüfung für ein alternativ wählbares Modul angemeldet und/oder abgelegt haben (siehe Eintrag zu Wahlpflichtmodulen im A-Z zu Ihrem Studiengang)
- Der Kurs, bei dem Sie sich anmelden möchten, wird zusammen mit einem anderen Kurs in einer gemeinsamen Modulprüfung geprüft. Hier können Sie sich nur für die Gesamtmodulprüfung anmelden (ausführliche Informationen finden Sie hier unter "Welche Arten von Modulen gibt es?"> "mehrere Modulteile mit einer gemeinsamen Modulprüfung")
- Sie haben die Modulprüfung oder Modulteilprüfung, für die Sie sich anmelden möchten, schon in einem früheren Semester in einem anderen Kurs bestanden (dann steht diese Prüfung in Ihrem Transcript als BE); jede Modulprüfung/Modulteilprüfung kann nur einmal eingebracht werden.
- Wenden Sie sich im Zweifelsfall, idealerweise nach Abklärung von Punkten 1 und 2 und auf jeden Fall noch innerhalb des Prüfungsanmeldzeitraums, an studienberatung@anglistik.uni-muenchen.de
Welche Folgen hat eine Prüfungsanmeldung?
- Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich
- D.h. wenn Sie sich angemeldet haben und nicht zur Prüfung antreten bzw. eine Prüfungsleistung (z.B. Hausarbeit) nicht (fristgerecht) einreichen, dann haben Sie die Prüfung nicht bestanden
Was kann ich tun, wenn ich vergessen habe, mich (fristgerecht) zur Prüfung anzumelden?
- wenn Sie das noch vor dem Prüfungstermin merken und es das erste Mal ist, dass Sie das vergessen haben, wenden Sie sich an studienberatung@anglistik.uni-muenchen.de, damit geprüft werden kann, ob ausnahmsweise und einmalig eine Nachmeldung möglich ist
- wenn Sie das am oder nach dem Prüfungstermin merken, gilt die Prüfung als nicht angemeldet; Sie können die Prüfung dann nicht ablegen. Sollten Sie bereits eine Prüfungsleistung abgelegt haben (z.B. eine Klausur mitgeschrieben, eine mündliche Prüfung abgelegt oder eine schriftliche Leistung eingereicht haben) ist diese Leistung ungültig
Kann ich mich wieder abmelden?
- Ja, bis zu 3 Tage vor dem Prüfungstermin über LSF (Beispiel: Bei einer Prüfung am 7.2.2022 war der 4.2.2022 der Tag des letztmöglichen Rücktritts; die genaue Prüfungszeit, z.B. 7.2.2022, 12-14 Uhr, hat keine Relevanz für die Rücktrittsfrist, Sie können also am Tag des letztmöglichen Rücktritts den ganzen Tag noch zurücktreten.)
- im Krankheitsfall gelten Sonderregelungen, die Sie auf der Seite des PAGS (Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften) nachlesen können. Hier gibt es auch ein Formular, über das Sie einen Rücktritt beantragen können und das Attest digital einreichen können.
Prüfungen
Welche Prüfung(en) muss ich in meinem Kurs machen?
- Welche Prüfungsform(en) für eine bestimmte Modulprüfung vorgesehen ist/sind, können Sie im Modulhandbuch (nur bei BA und MA) und in der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung (=Tabelle am Ende des Dokuments) zu Ihrem Studiengang nachlesen
- Welche dieser Optionen in Ihrem Kurs Anwendung findet, entscheidet die Kursleitung
- Falls Sie unsicher sind, als welches Modul Sie einen Kurs angemeldet haben, können Sie das in dem PDF nachschauen, das Sie unter folgendem Pfad in LSF herunterladen können
Stundenplan [Menü links] > Belegdaten nur aktive (PDF) [Button oben mittig]
Sollte hier bei einem oder mehreren Kursen die Modulnummer fehlen oder nicht korrekt sein, melden Sie sich bitte schnellstmöglich, auf jeden Fall noch im Prüfungsanmeldezeitraum, bei studienberatung@anglistik.uni-muenchen.de
Wann finden Prüfungen statt und wie laufen sie ab?
- Alle Informationen bekommen Sie von Ihren Kursleiter*innen
- Die Prüfungstermine sehen Sie auch in LSF bei der Prüfungsanmeldung
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
- Die Möglichkeiten und genauen Bedingungen für das Wiederholen einer nicht bestandenen Prüfung sind in den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen für jeden individuellen Studiengang für jedes individuelle Modul vermerkt
- Am besten sucht man dazu das entsprechende Modul in der sog. Anlage 2, das ist die gelb-weiße Tabelle am Ende der Prüfungs- und Studienordnungen
- allgemein gilt
- eine Prüfungswiederholung ist immer an die Wiederholung der entsprechenden Lehrveranstaltung gebunden; d.h. es gibt keine Wiederholungsprüfungen im gleichen Semester
Was mache ich, wenn ich am Prüfungstermin krank bin bzw. aus gesundheitlichen oder anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen eine Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen kann?
- wenden Sie sich in solchen Fällen so frühzeitig wie möglich ans PAGS (hier finden Sie auch genauere Informationen zu diesem Thema)
Eine Krankmeldung muss immer (auch) beim PAGS erfolgen und Atteste oder anderweitige Nachweise sind immer ans PAGS zu schicken. Dozierende/Prüfer*innen der Anglistik dürfen Atteste/Nachweise weder entgegennehmen noch eine Entscheidung über einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt bzw. eine Bearbeitungszeitverlängerung treffen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
- Team der Fachstudienberatung Anglistik
- Prüfungsamt (PAGS) (bzw. ISC für Studierende im Fach Wirtschaftspädagogik II)