Anglistik
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Belegen von Lehrveranstaltungen

Eine Übersicht über die Schritte beim  Belegen finden Sie in diesem Merkblatt.

Bitte beachten Sie, dass das Belegen von Lehrveranstaltungen nicht identisch ist mit der Prüfungsanmeldung; diese muss zusätzlich noch im Prüfungsanmeldezeitraum vorgenommen werden, damit ECTS-Punkte für besuchte Veranstaltungen erworben werden können.


FAQs Belegen

Wann kann ich Kurse belegen?

Wo/Wie kann ich Kurse belegen?

Woher weiß ich, was ich belegen soll?

Was muss ich beim Belegen besonders beachten?

Wie erfahre ich, ob ich einen Platz bekommen habe?

Was muss ich tun, um meinen Platz zu behalten?

Was kann ich machen, wenn ich keinen Platz bekommen habe?

Wie kann ich mich wieder abmelden?

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

 

Wann kann ich Kurse belegen?

  • in der Anglistik gibt es zwei Belegzeiträume, einen früheren 1. Belegzeitraum ("vorgezogene Belegfrist") und einen späteren 2. Belegzeitraum ("Hauptbelegfrist")
Ab dem Wintersemester 2023/24 werden alle (!) Kurse für die anglistischen Studiengänge bereits in der 1. Belegrunde angeboten. Danach noch freie Plätze werden in der 2. Belegrunde erneut angeboten.

wichtiger Hinweis für SLK-Studierende: Das speziell für SLK-Studierende definierte Platzkontingent kann nur in der 2. Belegrunde belegt werden.

wichtiger Hinweis für Erstsemester: Für Studienanfänger*innen, die in der 1. Belegrunde noch nicht belegen können, werden Plätze in den für das 1. Fachsemester empfohlenen Lehrveranstaltungen zurückgehalten und nur in der 2. Belegrunde angeboten.
  • zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Belegzeitraums man belegt, hat keinen Einfluss auf die Chancen auf einen Platz; d.h. es gilt nicht "first come, first serve", sondern die Platzvergabe erfolgt nach bestimmten Kriterien erst nach Ende des Belegzeitraums
  • sollten nach dem Ende des 2. Belegzeitraums noch Plätze frei sein, können diese über die Restplatzvergabe belegt werden

Wo/Wie kann ich Kurse belegen?

  • die allermeisten anglistischen Lehrveranstaltungen werden in LSF unter "Lehrveranstaltungen belegen/abmelden" belegt
  • mit sehr wenigen Ausnahmen wird über den Modulbaum belegt; eine detaillierte Anleitung finden Sie in der LSF Hilfe.
  • bei den Ausnahmen finden Sie alle Infos zur Anmeldung in den jeweiligen Kursbeschreibungen; 2 Ausnahmefälle können hier unterschieden werden:
    • Ausnahme 1: Veranstaltungen mit anderem Belegverfahren, die innerhalb des regulären Modulsystems angeboten werden (z.B. Exkursionskurse, die eine individuelle Bewerbung erfordern oder bestimmte fächerübergreifende Veranstaltungen)
    • Ausnahme 2: Veranstaltungen unter "Zusätzliche Lehrangebote (incl. Doktorandenkolloquium)" (v.a. Kolloquien und Examensvorbereitungskurse, die zumindest in manchen Studiengängen keine Module sind)
  • Voraussetzung für das Belegen ist immer, dass Sie gültige Studienpapiere und damit eine gültige LMU Benutzerkennung besitzen; dies setzt voraus, dass Sie sich fristgerecht rückgemeldet haben
wichtiger Hinweis für Erstsemester: Sollten Sie aus verwaltungstechnischen Gründen auch zum Zeitpunkt des 2. Belegzeitraums noch keine Studienpapiere und keine LMU Benutzerkennung erhalten haben, wenden Sie sich bitte per Mail an studienberatung@anglistik.uni-muenchen.de. Wir halten einige Plätze für solche Fälle frei, machen Sie sich also bitte keine Sorgen.

Woher weiß ich, was ich belegen soll?

  • Infos dazu finden Sie auf den Seiten für Ihren jeweiligen Studiengang, in Form von
    • Checklisten
    • den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen
  • wenn Sie sich unsicher sind oder Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung

Was muss ich beim Belegen besonders beachten?

Zulassungsvoraussetzungen für Module

  • in vielen Fällen können Sie die Prüfung für ein Modul erst ablegen, wenn Sie ein bestimmtes anderes Modul bereits bestanden haben (genaue Infos dazu finden Sie in den Checklisten und den Prüfungs- und Studienordnungen zu Ihrem jeweiligen Studiengang und im Vorlesungsverzeichnis bei jeder Modul(teil)überschrift)
  • sollte Sie eine solche Zulassungsvoraussetzung für ein Modul nicht erfüllen, können Sie sich am Ende des Semesters nicht zur Prüfung anmelden und damit für die Veranstaltung auch keine ECTS-Punkte erwerben
  • wenn Sie zum Zeitpunkt des 1. Belegzeitraums auch noch nicht sicher wissen, ob Sie eine Prüfung, die Teil der Zulassungsvoraussetzungen ist, wirklich bestanden haben (also z.B. Einführungskurs-Module als Voraussetzung für Seminare), belegen Sie die Lehrveranstaltung zunächst einmal dennoch. Sollten Sie dann aber feststellen, dass Sie die Voraussetzungen tatsächlich nicht erfüllen, weil Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, melden Sie sich bitte unbedingt wieder von der entsprechenden Lehrveranstaltung ab; Sie sind dann nicht berechtigt, diese zu besuchen, und werden sich nicht zur Prüfung anmelden können.

Achtung: LSF warnt Sie zum Zeitpunkt des Belegens und in der Zeit zwischen Belegen und Prüfungsanmeldung nicht, wenn Sie einen Kurs belegen möchten oder besuchen, für den Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen! Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Eine gemeinsame Modulprüfung für mehrere Modulteile/Veranstaltungen

  • werden Modulteilveranstaltungen in einer gemeinsamen Prüfung geprüft, müssen diese im gleichen Semester belegt und besucht werden
  • dies trifft auf folgende Module/Veranstaltungen zu:
    • im "neuen" BA (Studienbeginn ab WiSe 2019/20): P1, P2, P3, P4, P5, WP1, WP2, WP5, WP6, WP13, WP14
    • studiengangsübergreifend in der Fachdidaktik; hier müssen jeweils im gleichen Semester besucht werden:
    1. die Vorlesung "Einführung in die Didaktik der englischen Sprache und Literatur" und die zugehörige Übung "Grundlagen der Fremdsprachendidaktik"
    2. die schulformspezifische Veranstaltungen "Theorie und Praxis der Unterrichtsgestaltung" und die "Übung zur Englischdidaktik" (diese sollten außerdem idealerweise in dem Semester besucht werden, in dem auch das studienbegleitende Schulpraktikum abgeleitet wird)
    3. die "Lernwerkstatt fremdsprachliche Prozesse" und der "Lektürekurs: Aktuelle Kernfragen der Englischdidaktik"

Wahlpflichtmodule (WPs)

  • hier gibt es Vorgaben, in welchem Umfang man welche Kurse wie kombinieren kann
  • grundsätzlich gilt bei mehrteiligen Modulen (z.B WP 3 = WP 3.1. und WP 3.2): Die Wahl eines Modulteils entspricht immer automatisch der Wahl eines gesamten Moduls! Dies gilt unabhängig davon, ob die beiden Modulteile in einer gemeinsamen Modulprüfung oder in zwei separaten Modulteilprüfungen geprüft werden. Die Wahl eines Moduls erfolgt unwiderruflich mit dem Antreten zu einer Modul- oder Modulteilprüfung (unabhängig von deren Bestehen). Ein begonnenes Modul muss im Laufe des Studiums vervollständigt werden.
  • Es können nicht mehr als die in der jeweiligen PStO vorgesehenen ECTS-Punkte im Wahlpflichtbereich erbracht werden. Kurse im Umfang von mehr ECTS können zwar belegt werden, aber es ist dann keine Prüfungsanmeldung mehr möglich, wenn Sie mit der Prüfung die Anzahl der zulässigen ECTS überschreiten würden. Wenn Sie z.B. nur noch 3 ECTS-Punkte im WP Bereich benötigen und einen Kurs mit 6 ECTS-Punkten belegen, können Sie sich für diesen Kurs dann nicht zur Prüfung anmelden (also auch die noch fehlenden 3 ECTS nicht dort erbringen). Prüfen Sie also bitte schon beim Belegen nach, wie viele ECTS Sie noch im WP-Bereich benötigen und wählen Sie Ihre Kurse entsprechend aus. (Sie können natürlich gerne freiwillig zusätzliche WP Kurse besuchen, dann aber dort keine Prüfungsleistungen erbringen)
  • Fragen entstehen erfahrungsgemäß immer wieder v.a. bei folgenden Wahlpflichtbereichen:
    • "neuer" BA (Studienbeginn ab dem WiSem 2019/20): Die Entscheidung für WP 13 entspricht der Wahl der "Spezialisierung Sprachwissenschaft"; die BA Arbeit muss dann in Sprachwissenschaft geschrieben werden (=WP 28); die Entscheidung für WP 14 entspricht der Wahl der "Spezialisierung Literaturwissenschaft"; die BA Arbeit muss dann entsprechend in der Literaturwissenschaft geschrieben werden (=WP 29)
    • MA English Studies: die Profilmodule WP 18 bis 23 und WP 32 bis 37 (= Profilmodul-Packages 4-9) aus dem Programm der Anglistik und die WPs aus dem Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereich (GGSP) schließen sich gegenseitig aus; d.h. die Entscheidung für ein Modul aus dem GGSP-Pool (=Ablegen der Prüfung in einem solchen Modul) bedeutet eine Festlegung auf den GGSP für den gesamten Master; Sie müssen dann WPs aus dem GGSP im Umfang von insgesamt 30 ECTS-Punkten wählen und können keine Module aus den Profilmodulen WP 18 bis 23 und WP 32 bis 37 mehr wählen. Entsprechend hat die Wahl eines Moduls aus den Profilmodulen WP 18 bis 23 und WP 32 bis 37 zur Konsequenz, dass Sie sich danach nicht mehr (in keinem Fachsemester) für Module aus dem GGSP entscheiden können.
    • freier Bereich Lehramt: In den Lehramtsstudiengängen sind je nach Schultyp über alle Fächer hinweg sechs oder zwölf ECTS-Punkte im sogenannten "Freien Bereich" zu erbringen. D.h. Sie können alle oder nur einen Teil dieser ECTS oder auch keine dieser ECTS in Englisch erbringen. Bitte beachten Sie hier besonders den Hinweis oben zur maximalen Anzahl der ECTS-Punkte.

Wie erfahre ich, ob ich einen Platz bekommen habe?

 Was muss ich tun, um meinen Platz zu behalten?

  • kommen Sie auf jeden Fall in die erste Sitzung der Veranstaltungen, für die Sie einen Platz bekommen haben, sonst verfällt Ihr Anspruch auf diesen Platz
  • sollten Sie aus wichtigen Gründen in der ersten Sitzung nicht anwesend sein können, geben Sie auf jeden Fall dem/der Kursleiter*in bescheid; nur so ist sichergestellt, dass Sie Ihren Platz behalten
  • nehmen Sie regelmäßig an den Veranstaltungen teil; Kursleiter*innen gehen ab einer bestimmten Anzahl von (unentschuldigten) Fehlstunden (in der Regel mehr als 2 pro Semester) davon aus, dass ein*e Teilnehmer*in sich entschlossen hat, den Kurs nicht weiter zu besuchen und streichen diese Teilnehmer*innen entsprechend von der Teilnahmeliste

Was kann ich machen, wenn ich keinen Platz bekommen habe?

Wie kann ich mich wieder abmelden?

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?


Servicebereich