Leistungsanerkennung: Sprachkurse
Eine Anrechnung von sprachpraktischen Leistungen (etwa aus Kursen, die an anderen Universitäten und/oder in einem anderen Studiengang absolviert wurden) für den anglistischen Anteil des BA-Nebenfaches "Sprache, Literatur, Kultur" setzt die erfolgreiche Teilnahme am C-Test voraus.