Anglistik
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Erweiterung Unterrichtsfach

Im Erweiterungsfach (entsprechend zum Unterrichtsfach Englisch) müssen keine ECTS-Punkte erbracht werden. Die Staatsexamensprüfung entspricht der regulären Prüfung für die jeweilige Schulart (Lehramt Grundschule (UF), Lehramt Mittelschule (UF), Lehramt Realschule, Lehramt Gymnasium; die Prüfung im Erweiterungsfach Englisch für berufliche Schulen entspricht in etwa dem Examen im Lehramt Realschule; genaue Auskunft zu den Staatsprüfungen erteilt die Außenstelle des Prüfungsamts für Lehrämter).

Zur Vorbereitung kann man sich entsprechend am Studienprogramm des Unterrichtsfach-Studiums für die jeweilige Schulart orientieren (siehe schulartenspezifische Checklisten in den entsprechenden Bereichen der Anglistik-Website). Spezifischere Empfehlungen geben wir Ihnen gerne im Rahmen eines indiviuellen Beratungsgeprächs - Kontaktieren Sie uns gerne. Wenn Sie im Erweiterungsfach Kurse besuchen wollen, müssen Sie sich dafür immatrikulieren. Die Zugangsvoraussetzungen dafür sind die gleichen wie für Studierende im Unterrichtsfach; insbesondere muss auch die Eignungsfeststellung bestanden sein.

Als Erweiterungsfächler*in können Sie Lehrveranstaltungen nicht regulär über LSF belegen. Bitte wenden Sie sich per Mail an die Dozent*innen der Kurse, die Sie gerne besuchen möchten und weisen Sie darauf hin, dass Sie im Erweiterungsfach studieren und deswegen nicht regulär belegen können.

 


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