Anglistik
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Studiengangwechsel

Folgende Information bezieht sich auf einen Studiengangwechsel innerhalb der Anglistik (z.B. von BA zu Lehramt). Falls Sie in ein anderes Studienfach wechseln möchten, sind der Studieninformationsservice (SIS) und die Fachstudienberatung des Faches/Studiengangs, in das /den Sie wechseln möchten, die richtigen Ansprechpartner.

Was muss ich für einen Studiengangwechsel tun?

     An welche Stellen muss ich mich wenden?

     Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Welche Termine/Fristen muss ich beachten?

Was passiert mit meinen Leistungen aus dem Studiengang, den ich ablege?

 

Was muss ich für einen Studiengangwechsel tun?

An welche Stellen muss ich mich wenden?

! Bei einer Umschreibung von einem nicht EFV-pflichtigen in einen EFV-pflichtigen Studiengang müssen Sie fristgerecht einen vollständigen Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren einreichen. Das gilt auch, wenn Sie zu Beginn Ihres Studiums freiwillig am C-Test teilgenommen haben.
Für eine Neuausstellung eines verloren gegangenen EFV-Bescheids bei Wechsel von einem EFV-pflichtigen in einen anderen EFV-pflichtigen Studiengang genügt eine Mail an Herrn Dr. Falkner; bitte geben Sie in dieser Mail an, in welchem Semester Sie das EFV bestanden haben

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

  • In der Regel ist im ersten Schritt die Vorlage von Unterlagen wie Transcripts etc. in elektronischer Form (per E-Mail) ausreichend; sollten Originale oder beglaubigte Kopien nötig sein, werden diese von der Fachstudienberatung nachgefordert
  • für den EFV-Bescheid bei Wechsel von einem nicht EFV-pflichtigen in einen EFV-pflichtigen Studiengang: alle Unterlagen für die Bewerbung für das Eignungsverfahren
  • für die Umschreibung/Immatrikulation: alle laut Studentenkanzlei erforderlichen Unterlagen

Welche Termine/Fristen muss ich beachten?

Bitte rechnen Sie zusätzlich immer noch mindestens 2 Wochen Bearbeitungszeit für die Ausstellung von Bescheiden, etc. ein

Was passiert mit meinen Leistungen aus dem Studiengang, den ich ablege?

  • Sie können sich in der Regel bereits erworbene anglistische Scheine bzw. Leistungen anerkennen lassen
  • je nachdem, in welchem Umfang Leistungen anerkannt werden, werden Sie ggf. in dem Studiengang, in den Sie wechseln, bereits in ein höheres Fachsemester eingestuft

Eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Leistungsanerkennung finden Sie hier. Bitte rechnen Sie hier eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen ein.


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