Studiengangwechsel
Folgende Information bezieht sich auf einen Studiengangwechsel innerhalb der Anglistik (z.B. von BA zu Lehramt). Falls Sie in ein anderes Studienfach wechseln möchten, sind der Studieninformationsservice (SIS) und die Fachstudienberatung des Faches/Studiengangs, in das /den Sie wechseln möchten, die richtigen Ansprechpartner.
Was muss ich für einen Studiengangwechsel tun?
An welche Stellen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Welche Termine/Fristen muss ich beachten?
Was passiert mit meinen Leistungen aus dem Studiengang, den ich ablege?
Was muss ich für einen Studiengangwechsel tun?
- Sie müssen sich fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen in der Studentenkanzlei umschreiben
An welche Stellen muss ich mich wenden?
- an das PAGS und die Fachstudienberatung Anglistik wegen der Leistungsanerkennung und Semestereinstufung (s.u.)
- ggf. an Herrn Dr. Falkner wegen einer Neuausstellung des Eignungsfeststellungsbescheids (EFV-Bescheid)
! Bei einer Umschreibung von einem nicht EFV-pflichtigen in einen EFV-pflichtigen Studiengang müssen Sie fristgerecht einen vollständigen Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren einreichen. Das gilt auch, wenn Sie zu Beginn Ihres Studiums freiwillig am C-Test teilgenommen haben.
Für eine Neuausstellung eines verloren gegangenen EFV-Bescheids bei Wechsel von einem EFV-pflichtigen in einen anderen EFV-pflichtigen Studiengang genügt eine Mail an Herrn Dr. Falkner; bitte geben Sie in dieser Mail an, in welchem Semester Sie das EFV bestanden haben
- an die Studentenkanzlei wegen der Immatrikulation/Umschreibung
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
- In der Regel ist im ersten Schritt die Vorlage von Unterlagen wie Transcripts etc. in elektronischer Form (per E-Mail) ausreichend; sollten Originale oder beglaubigte Kopien nötig sein, werden diese von der Fachstudienberatung nachgefordert
- für den EFV-Bescheid bei Wechsel von einem nicht EFV-pflichtigen in einen EFV-pflichtigen Studiengang: alle Unterlagen für die Bewerbung für das Eignungsverfahren
- für die Umschreibung/Immatrikulation: alle laut Studentenkanzlei erforderlichen Unterlagen
Welche Termine/Fristen muss ich beachten?
- in jedem Fall: die Fachwechselfrist der Studentenkanzlei
- bei einem Wechsel von einem nicht EFV-pflichtigen in einen EFV-pflichtigen Studiengang: die Bewerbungsfrist für das Eignungsfeststellungsverfahren
Bitte rechnen Sie zusätzlich immer noch mindestens 2 Wochen Bearbeitungszeit für die Ausstellung von Bescheiden, etc. ein
Was passiert mit meinen Leistungen aus dem Studiengang, den ich ablege?
- Sie können sich in der Regel bereits erworbene anglistische Scheine bzw. Leistungen anerkennen lassen
- je nachdem, in welchem Umfang Leistungen anerkannt werden, werden Sie ggf. in dem Studiengang, in den Sie wechseln, bereits in ein höheres Fachsemester eingestuft
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Leistungsanerkennung finden Sie hier. Bitte rechnen Sie hier eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen ein.