Anglistik
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Leistungsanerkennung: Auslandsaufenthalt

Kann ich mir Leistungen, die ich an einer Universität im Ausland erbracht habe, für mein Anglistik-Studium anrechnen lassen?

Wie kann ich eine Leistungsanerkennung beantragen?

        An wen muss ich mich wenden?

        Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Kann ich mir Leistungen, die ich an einer Universität im Ausland erbracht habe, für mein Anglistik-Studium anrechnen lassen?

  • Ja, unter folgender Voraussetzung:
    • die Kompetenzziele und Anforderungen des Kurses/der Prüfung im Ausland müssen vergleichbar sein mit den für die Module/Modulprüfungen an der LMU definierten Zielen und Anforderungen
Kontaktieren Sie gerne schon vor dem Auslandsaufenthalt die Fachstudienberatung (Frau Dr. Günther) und lassen Sie sich zur evtl. Anerkennbarkeit von Kursen, die Sie für Ihr Auslandsstudium geplant haben, beraten.
Sie können frei entscheiden, ob Sie Leistungen anerkennen lassen möchten oder nicht.

Wie kann ich eine Leistungsanerkennung beantragen?

Schritt-für-Schritt Anleitung

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

  • die LSF-Bestätigung über den erfassten Auslandsaufenthalt
  • am besten alle Unterlagen bei der Fachstudienberatung, die Sie zu den Lehrveranstaltungen haben, die Sie sich anerkennen lassen möchten:
    • Leistungsnachweise in Form von Zeugnissen, Transcripts oder Scheinen
    • Kursbeschreibungen
    • falls vorhanden auch die Leistungen selbst, also z.B. Seminararbeiten oder Essays

Unterlagen in digitaler Form sind in den meisten Fällen ausreichend. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail (studienberatung@anglistik.uni-muenchen.de). Sollten Originale oder beglaubigte Kopien nötig sein, teilen wir Ihnen das im Rahmen des Anerkennungsprozesses mit.

Bitte leiten Sie die Anerkennung erst dann in die Wege, wenn Sie alle entsprechenden Unterlagen haben, nicht mehrfach wegen einzelner Kurse.

Sollen Sie sich den Auslandsaufenthalt selbst als Ersatz für das Intercultural Project (ICP) anrechnen lassen möchten (möglich ab 6 Monaten Aufenthalt im englischsprachigen Ausland), denken Sie bitte daran, zusätzlich die Anerkennung Ihres Auslandsaufenthalts bei Frau van den Berg, Frau Weik-Price oder Frau McIntyre zu beantragen (siehe auch Punkt 4 im Merkblatt)


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