Anglistik
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Zielgruppe und Bewerbung

Zielgruppe

  • Absolventinnen und Absolventen sprach-, literatur-, kultur- oder translationswissenschaftlicher Studiengänge; Magister, Diplom, Staatsexamen (Hochschulabschluss), Bachelor oder Master
  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit ersten Erfahrungen im Literatur-, Medien- und Kulturbereich

Zulassungsvoraussetzungen

  • Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang sowie eine qualifizierte Berufserfahrung im literarisch-kulturellen Bereich von in der Regel zwei Jahren nach Abschluss des Erststudiums; außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber den Erwerb von mindestens 240 ECTS-Punkten nachweisen. 
  • Bewerberinnen und Bewerber, die über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit mindestens sechs Semestern im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten, aber weniger als 240 ECTS-Punkten verfügen, können dies wie folgt kompensieren:
    - Durch den Nachweis zusätzlicher fachlich einschlägiger Leistungen aus dem Bereich der Literatur-, Kultur-, Sprach- oder Translationswissenschaft, die während des Erststudiums erworben wurden und über die zum Erwerb des Erstabschlusses erforderlichen Leistungen hinausgehen, im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten, beziehungsweise
    - durch den Nachweis entsprechender Leistungen in einem im Inland oder Ausland zwischenzeitlich aufgenommenen oder abgeschlossenen weiteren Studium aus dem Bereich der Literatur-, Kultur-, Sprach- oder Translationswissenschaft im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten, beziehungsweise
    - durch den Nachweis einer qualifizierten Berufstätigkeit, die über die nach Abs. 1 Satz 1 erforderliche hinausgeht, bei der regelmäßig Übersetzungen aus den im Studiengang angebotenen Sprachen ins Deutsche angefertigt beziehungsweise Publikationen für Arbeit- oder Auftraggeber betreut wurden, unter den Voraussetzungen gemäß § 9 der Eignungssatzung.
  • muttersprachliche Deutschkenntnisse
  • überdurchschnittliche Kenntnisse in der gewählten Fremdsprache

nach oben

Bewerbungsunterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienabschlusszeugnis
  • Nachweise über Berufstätigkeit(en)

Einzusenden möglichst per mail an Frau Dr. Claudia Schattmann: Claudia.Schattmann@anglistik.uni-muenchen.de

 

Bewerbungsschluss: 15. Juni 2025

Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen werden die Bewerberinnen und Bewerber zum Eignungstest eingeladen. Zum Eignungsverfahren gehört dieser schriftliche Test, in Ausnahmefällen auch ein Auswahlgespräch.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Satzung über das Eignungsverfahren (Satzung zur Änderung, 2014; 2. Satzung zur Änderung, 2015).

Hinweis: Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen sich parallel zum Eignungsverfahren auch im Referat für Internationale Angelegenheiten bewerben. Bitte beachten Sie hier auch die Bewerbungsfrist.

Eignungstest

Der Eignungstest besteht aus drei kürzeren Textpassagen unterschiedlicher Stillage in der jeweils gewählten Fremdsprache. Ziel der Übersetzung ist ein Text, der sich wie ein originaler, auf Deutsch geschriebener Text liest. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Stunden. Es darf ein einsprachiges und ein zweisprachiges Wörterbuch verwendet werden.

Nächster Eignungstest: 3. Juli 2025

Downloads


Servicebereich