Anglistik
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Magister Hauptfach

Organisation des Magisterstudiums - Hauptfach

Allgemeines

Die aktuellen Regelungen für den obligatorischen Sprachtest finden Sie auf der Website des Departments für Anglistik und Amerikanistik unter Studium und Lehre.

Wenn"Didaktik der englischen Sprache und Literatur" Hauptfach ist, muss Englische Sprachwissenschaft (ES) oder Englische Literaturwissenschaft (EL) oder ein Fach der Amerikanistik eines der beiden Nebenfächer sein.

Zur Magisterprüfung sind ein ordnungsgemäßes Studium von acht Semestern (mindestens die letzten beiden an der LMU) nachzuweisen. Ein ordnungsgemäßes Studium umfaßt pro Semester mindestens 6 Semesterwochenstunden im Hauptfach und jeweils 3 Semesterwochenstunden in den zwei Nebenfächern. Die sprachpraktischen Übungen können mitgezählt werden.

Grundstudium (1. bis 4. Fachsemester)

Fachliche Voraussetzungen für die Magisterzwischenprüfung (MZP)

  1. Eignungsfeststellungsverfahren
  2. Einführungsvorlesung in die Englische Fachdidaktik
  3. Wissenschaftliche Übung zur Englischen Fachdidaktik
  4. Proseminar zur Englischen Fachdidaktik

Für Studierende mit Hauptfach Englischdidaktik gilt darüber hinaus, dass außer dem genannten Proseminar zur Englischen Fachdidaktik noch weitere Leistungen nachgewiesen werden müssen:

  • Übersetzung E-D der Stufe 2
  • Landeskunde
  • bei Nebenfach ES oder EL: je ein Einführungskurs und ein Proseminar zur Englischen Sprachwissenschaft und zur Englischen Literaturwissenschaft
  • bei Nebenfach Amerikanische Literaturgeschichte: ein Einführungskurs und ein Proseminar zur Englischen Sprachwissenschaft
  • bei Nebenfach Amerikanische Kulturgeschichte: ein Einführungskurs und ein Proseminar zur Englischen Sprach- oder Literaturwissenschaft.

In dem Semester, in dem die MZP abgelegt wird, können keine für die Prüfung erforderlichen Scheine erworben werden, da die Scheine zwar nicht bei der Meldung zur Prüfung, jedoch bis spätestens eine Woche vor Beginn der mündlichen Prüfungen eingereicht werden müssen.

Alle, die im SoSe 2000 und später das Studium begonnen haben, müssen im 5. Semester die MZP ablegen, sonst gelten sie als 1x durchgefallen. Die MZP kann im Regelfall einmal wiederholt werden.

Prüfungsanforderungen in der Magister-Zwischenprüfung (MZP)

Die einzelnen Prüfungen müssen zum selben Termin abgelegt werden:

  1. Schriftliche Prüfung: Aufgaben zur englischen Sprachbeherrschung (2 Stunden)
  2. Mündliche Prüfung in Sprechfertigkeit und Aussprachebeherrschung (ca. 15 Minuten)
  3. Mündliche Prüfung in Fachdidaktik (20 Minuten); die Vorbereitung für diese Prüfung beinhaltet die Pflichtlektüre (pdf-Dokument, 9kB) von Fachliteratur (die Liste ist auch im Sekretariat am Lehrstuhl, Schellingstraße 3 Zi. 429 VG, erhältlich) und Vorbereitung auf zwei Fachgebiete, die mit dem Prüfer / der Prüferin rechtzeitig abzusprechen sind.

Inhaltliche Prüfungsanforderungen:

  • Überblickskenntnisse zu den Hauptbereichen der Fachdidaktik
  • Vertrautheit mit den wichtigsten Fremdsprachenerwerbstheorien und Unterrichtsverfahren
  • gründliche Kenntnisse in zwei Fachgebieten

Hauptstudium (5. bis einschließlich 8. Semester)

Das Hauptstudium kann erst nach einer vollständig bestandenen Zwischenprüfung aufgenommen werden!

Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Magisterexamen: 2 Hauptseminare bzw. Oberseminare

Studienabschluss

(vgl. Magisterprüfungsordnung, pdf-Dokument, 3 MB), erhältlich im Promotionsausschuss (Hauptgebäude Zi. D201)

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ca. sieben bis acht Monate (Mitte März bzw. Mitte September) vor Beginn des Prüfungssemesters im Promotionsausschuss, Hauptgebäude Zi. 352. Um den Magistergrad zu erlangen, ist Folgendes zu leisten:

  1. Magisterarbeit in Fachdidaktik (6 Monate Bearbeitungszeit)
  2. Klausur (Arbeitszeit: 4 Stunden, mindestens "ausreichende" Leistung)
  3. Mündliche Prüfung (60 Minuten) im Hauptfach. Die mündlichen Prüfungen werden zur Hälfte in englischer Sprache durchgeführt.

In Fachdidaktik wählen die Prüflinge insgesamt vier Spezialgebiete, die nicht mit dem Thema der Magisterarbeit in Zusammenhang stehen dürfen. Aus zweien davon wird je ein Thema für die Fachklausur gestellt, zwei gelten von vornherein für die mündliche Prüfung. Das vom Prüfungsamt nicht für die Klausur berücksichtigte Thema wird zum dritten Themenbereich für die mündliche Prüfung (vgl. auch die Hinweise zur mündlichen Prüfung).

Auflistung der Themenbereiche (pdf-Dokument, 32 kB)