Erweiterung fremdsprachliche Qualifikation
Im Erweiterungsfach müssen keine ECTS-Punkte erbracht werden. Dennoch können im Erweiterungsfach eingeschriebene Studierende Lehrveranstaltungen in der Anglistik zur Vorbereitung auf das Staatsexamen besuchen.
Als Erweiterungsfächler*in können Sie leider keine Kurse über LSF in der Anglistik belegen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Dozent*innen mit dem Hinweis, dass Sie im Erweiterungsfach studieren und deswegen nicht regulär belegen können.
Wie Sie hier (allgemeine Informationen), hier (Lehramt nicht vertieft) und hier (Lehramt Gymnasium) nachlesen können, setzt sich die Staatsexamensprüfung für das Erweiterungsfach fremdssprachliche Qualifikation Englisch zusammen aus folgenden Prüfungen in Sprachpraxis und Landeskunde:
(1) einer schriftlichen sprachpraktischen Prüfung; diese Prüfung besteht aus zwei Teilen: Textproduktion in englischer Sprache, Sprachmittlung (Version): Übersetzung eines englischen Textes in die deutsche Sprache
(2) einer mündlichen Prüfung in Sprechfertigkeit und Landeskunde (30 min)
Als Vorbereitung für diese Prüfungen sind folgende, aufeinander aufbauende Lehrveranstaltungen empfehlenswert. Eine Progression von Niveaustufen 1 (Studienanfänger*innen-Niveau) zu Niveaustufe 3 (gezielte Examensvorbereitung) wird empfohlen.
Prüfungsteil | vorber. Kurse |
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Niveaustufe 1 | Niveaustufe 2 | Niveaustufe 3 | |
Textproduktion | Writing Skills 1 | Writing Skills 2 | Examenskurs Advanced Writing |
Übersetzung | Sprachmittlung 1 | Sprachmittlung 2 | Examenskurs Mediation/Übersetzung |
Sprechfertigkeit | Speaking Skills 1 | Speaking Skills 2 | Examenskurs Sprechfertigkeit und Landeskunde |
Landeskunde | Cultural Studies 1 | Cultural Studies 2 | Examenskurs Sprechfertigkeit und Landeskunde |