Anglistik
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Nachteilsausgleich

  • Informationen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen finden Sie hier.

Wenn Sie wegen einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung Prüfungsleistungen nicht in der vorgesehenen Zeit oder in der vorgesehenen Form ablegen können, stellen Sie bitte mit genügend Vorlaufzeit vor solchen Prüfungen (spätestens bei der Anmeldung zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung oder spätestens einen Monat vor der jeweiligen Modulprüfung oder Modulteilprüfung) einen Antrag auf Nachteilsausgleich.


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