"Coronasemester"-Regelung
09.12.2021
Das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 gelten sowohl in Bezug auf die Regelstudienzeit als auch in Bezug auf Prüfungsfristen nicht als Fachsemester. Weitere Informationen (auch zu anderen Corona-bezogenen Änderungen) finden Sie auf den Seiten des PAGS.
In welchem prüfungsrechlichen Fachsemester Sie sich nach dieser Regelung aktuell befinden, können Sie hier nachlesen:
https://qissos.verwaltung.uni-muenchen.de > Bescheinigung über das
prüfungsrechtliche Fachsemester (Angabe unter PFS)
Wichtig: Bei Prüfungen, die einmal zum nächsten Termin wiederholt werden müssen (=GOP Prüfungen im BA Anglistik, BA Arbeit, BA Kolloquium, MA Arbeit, MA Disputation) bleibt die Regelung "zum nächsten Termin" trotzdem bestehen.