Anglistik
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Erweiterungsfächer (Englisch)

Im Erweiterungsfach müssen vor dem Staatsexamen in der Regel keine studienbegleitenden Leistungsnachweise / ECTS-Punkte erbracht werden. Über die genauen Anforderungen informiert die Außenstelle des Prüfungsamts für Lehrämter an öffentlichen Schulen.

Sollten Sie dennoch Lehrveranstaltungen in der Anglistik besuchen wollen (was dringend empfohlen wird), gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für Studierende im Unterrichtsfach. Insbesondere beachten Sie bitte die Informationen zur Eignungsfeststellung (EFV).

Das Team der Fachstudienberatung (studienberatung@anglistik.uni-muenchen.de) berät Sie gerne.


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