Anglistik
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Prüfung des Moduls Englischdidaktik schulformspezifisch

Allgemein

  1. Die Prüfungen des Moduls Englischdidaktik schulformspezifisch finden im Anschluss an die Vorlesungszeit statt.
  2. Zulassungsvoraussetzung ist das bestandene Basismodul Englischdidaktik. Drucken Sie die entsprechende Seite des LSF aus und zeigen Sie sie dem/r KursleiterIn.
  3. Die Prüfung zählt als Vorleistung zum Staatsexamen.
  4. Ihre Ausschlussdaten/ -zeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  5. Ihren Prüfungstermin erhalten Sie über eine Email an ihr campus.lmu.de Postfach. Sorgen Sie daher bitte für eine Weiterleitung oder rufen Sie dies regelmäßig ab!
  6. Sollten Sie an Ihrem Prüfungstermin verhindert sein, kontaktieren Sie Ihre/n Prüfer/in des Kurses Theorie & Praxis.nach oben

Ablauf

  1. Als Prüfer(in) für dieses Modul fungiert der Dozent bzw. die Dozentin, bei dem oder der Sie das Theorie und Praxis Seminar absolvieren; als Zweitprüfer(in) fungiert der Dozent oder die Dozentin, bei denen Sie die thematische WÜ „Übung zur Englischdidaktik“ absolvieren. Die Prüfung dauert 20 Minuten; Gegenstandsbereich ist sowohl der Stoff des Theorie und Praxis Seminars als auch der der thematischen Übung. Der Zweitprüfer oder die Zweitprüferin kann gegebenenfalls an geeigneter Stelle ebenfalls Fragen zum Gegenstandsbereich der Prüfung stellen.
  2. Die Sprache der Prüfung ist nach Rücksprache mit den Prüfenden frei wählbar.nach oben

Krankheit am Tag der Prüfung des Moduls Englischdidaktik schulformspezifisch

  1. Erkrankung am Prüfungstermin: Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstermin (auch Abgabetermine von schriftlichen Arbeiten) müssen Sie unverzüglich dem Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) ein detailliertes ärztliches Attest im Original vorlegen. Aus diesem Attest müssen Beginn, Dauer, Schilderung der Symptome der Erkrankung und ihrer Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit hervorgehen.
  2. Ein ärztliches Attest kann grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn die ärztliche Untersuchung spätestens am Prüfungstag stattgefunden hat. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Attest und reicht daher nicht für einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt aus. (Nähere Hinweise unter http://www.pags.pa.uni-muenchen.de/dokumente/alle_studiengaenge/anf_attest.html).
  3. Bei ärztlich attestierter krankheitsbedingter Abwesenheit kann die Nachprüfung in der Fachdidaktik frühestens im Folgesemester abgelegt werden. Sollte das Prüfungspersonal nicht mehr verfügbar sein, werden Sie von ErsatzprüferInnen geprüft.
  4. Bitte kontaktieren Sie freundlicherweise Ihre PrüferInnen.nach oben

Nichtbestehen der Prüfung

  1. Ist die erreichte Note schlechter als 4,00, gilt die Prüfung als nicht bestanden. In diesem Falle ist die Prüfung erneut zu absolvieren. Das kann im darauffolgenden Semester geschehen
  2. Sie besuchen daher erneut einen Kurs "Theorie & Praxis" sowie eine thematische WÜ. Sollte der Anmeldungszeitraum für einzelne Kurse bei Bekanntgabe der Noten bereits abgelaufen sein, kontaktieren Sie bitte die Studiengangskoordination. Die Anmeldung erfolgt wie beim Erstversuch über das LSF.nach oben

Bekanntgabe der Ergebnisse

Die Bekanntgabe der Noten erfolgt über das LSF.nach oben

Zurück zum FAQ-Bereichnach oben