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Praktika

Wichtige Links: Bayerisches Kultusministerium und Bayerisches Gymnasialnetz

Informationen zu den Praktika erhalten Sie auf der Website des Bayerischen Kultusministeriums unter "Lehrerbildung" --> "Gymnasium" --> "Studium" --> "Richtlinien zur Organisation der Praktika" (als pdf) im Text unter "Praktika".

  • Orientierungspraktikum/Betriebspraktikum (alte LPOI)

Ein Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums bzw. muss vor Beginn des schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikums absolviert werden. (Es erfolgt keine Zuweisung durch das Praktikumsamt!) Außerdem muss ein Betriebspraktikum abgeleistet werden.

  • Blockpraktikum (alte LPOI)

Informationen und Formblätter zum schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikum finden Sie auf der Website des Bayerischen Gymnasialnetzes. Auf der Bayernkarte klicken Sie "Oberbayern-Ost" an und finden dann das für das Fach zuständige Praktikumsamt. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich direkt für die Praktika anzumelden.

Das schulpädagogisch-fachdidaktische Blockpraktikum von 5 Wochen Dauer mit etwa 80 Unterrichtsstunden (§38 (3) 1 b) LPO I) sollte möglichst im Anschluss an die fachdidaktische Einführungsvorlesung absolviert werden.

Ableistung des Blockpraktikums außerhalb Bayerns gemäß § 38 Abs. 4 LPO I

Als Ersatz für diese Praktika können auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die im Rahmen eines Studiums für ein Lehramt außerhalb Bayerns abgeleistet werden, sofern sie den in § 38 Abs. 4 LPO I aufgeführten Bestimmungen entsprechen.

U. a. heißt dies, dass ein innerhalb der BRD (einschließlich anerkannter deutscher Schulen im Ausland) abgeleistetes Blockpraktikum 5 Kalenderwochen mit etwa 80 Unterrichtsstunden umfassen muss. Das öffentlich oder staatlich anerkannte Gymnasium muss voll ausgebaut sein und als Abschluss das Abitur vermitteln. Es muss auch vom Kultusministerium des betreffenden Bundeslandes für die Ableistung von Praktika zugelassen worden sein.

Die vom Gymnasium außerhalb Bayerns ausgestellte Bescheinigung muss mit dem Antrag auf Anerkennung dem Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Obb.-Ost, Beetzstraße 4, 81679 München, das für die Anerkennung zuständig ist, vorgelegt werden.

Der Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ist in diesem Fall anstelle der Bescheinigung der außerbayerischen Schule die Bestätigung des Praktikumsamts über die Gleichwertigkeit des Praktikums beizufügen.

  • Studienbegleitendes Praktikum (alte LPOI)

Informationen und Formblätter zum fachdidaktischen studienbegleitenden Praktikum finden Sie auf der Website des Bayerischen Gymnasialnetzes. (Auf der Bayernkarte klicken Sie "Oberbayern-Ost" an und finden dann das für das Fach zuständige Praktikumsamt.) Dort besteht auch die Möglichkeit, sich direkt für die Praktika anzumelden.

Das fachdidaktisch-studienbegleitende Praktikum kann erst im Hauptstudium in Verbindung mit dem Seminar "Theorie und Praxis" besucht werden.

  • Kompaktpraktikum

Das Kompaktpraktikum ist vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus anerkannt und gilt als Ersatz für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum im Sinne des § 38 Abs. 3 Nr. 1 Buchst c LPO I und der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (KWMBI I S. 107).
weitere Informationen zum Kompaktpraktikum

Die Regeleungen zu den Praktika nach der neuen LPO1 (Lehramt Gymnasium, Realschule, Berufliche Schulen) sind auf den Seiten der Parktikumsämter zu finden:
Für Gymnasien:
www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberbayern_ost/praktikumsamt
Für Realschulen:
www.rsmbobbn.musin.de/obw/praktikumsamt/Uni%20Muenchen
für Berufliche Schulen:
www.zll.ze.tum.de/lb/praktika